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Bundespolizeiinspektion Hamburg

BPOL-HH: "Gleisgänger" mit 1,7 Promille - Alkoholisierter Mann sorgt für Streckensperrungen am Hamburger Hauptbahnhof- Bundespolizei warnt vor leichtsinnigen Verhalten an Bahnanlagen-

Hamburg (ots)

Am 07.11.2023 gegen 17.25 Uhr meldeten Zeugen der Einsatzzentrale der Bundespolizeiinspektion Hamburg, dass ein Mann auf Höhe der Münzstraße offensichtlich im Gleisbereich Richtung Bahnhof Berliner Tor spazierte. Der Mann soll auch mehrfach zwischen den Gleisen gesessen haben.

"Umgehend erreichten Streifenwagen der Bundespolizei mit Sonder- und Wegerechten den Einsatzort. Zwischenzeitlich wurden die Bahnstrecken für den S-Bahn- und Fernbahnverkehr komplett gesperrt."

Bei der Absuche des Gleisbereichs trafen die eingesetzten Bundespolizisten auf DB-Sicherheitsdienstmitarbeiter, die den Mann bereits festgestellt hatten.

"Der 25-Jährige war offensichtlich alkoholisiert, Atemalkohol konnten die Polizeibeamten wahrnehmen. Weiterhin hatte der türkische Staatsangehörige einen torkelnden Gang."

"Der Mann gab auf Nachfrage zum Grund seines Gleisspazierganges gegenüber den Bundespolizisten an, dass er eine Abkürzung über die Gleise nehmen wollte, um zu seinem in der Nähe abgestellten PKW zu gelangen."

Der Mann wurde mit einem Streifenwagen zum Bundespolizeirevier verbracht. Ein durchgeführter Atemalkoholtest ergab einen Wert von 1,7 Promille.

Aus ungeklärter Ursache hatte der Betroffene eine starke Schwellung über einem Auge. Ein angeforderter Arzt konnte daraufhin nicht die Gewahrsamsfähigkeit zur Ausnüchterung feststellen. Der Mann wurde mit einem RTW in ein Krankenhaus verbracht.

Gegen den Betroffenen leiteten Bundespolizisten ein Ordnungswidrigkeiten-Verfahren (unerlaubter Aufenthalt im Gleisbereich) ein. Die Streckensperrungen wurden gegen 17.45 Uhr wieder aufgehoben. Über Betriebsstörungen im Bahnverkehr können von der Bundespolizei keine Angaben gemacht werden.

Aus aktuellem Anlass warnt die Hamburger Bundespolizei wiederholt vor leichtsinnigem Verhalten an Bahnanlagen:

"Der Aufenthalt im Gleisbereich ist lebensgefährlich und verboten! Triebfahrzeugführer von Zügen können nicht ausweichen, oftmals sind die Bremswege zu lang, um ein Erfassen von Personen im Gleisbereich noch zu verhindern. Häufig gefährden sich Personen in den Gleisen durch ihr leichtsinniges Verhalten nicht nur selbst, sondern auch Reisende und Helfer." "In diesem Fall hat der Mann sich auch direkt an den Stromschienen aufgehalten; diese führen 1.200 V. Gleichstrom; eine Berührung ist lebensgefährlich!"

Weitere Angaben können heute nicht erteilt werden! RC

Rückfragen bitte an:

Pressesprecher
Polizeioberkommissar Rüdiger Carstens (RC)
Mobil 0172/4052 741
E-Mail: bpoli.hamburg.oea@polizei.bund.de
www.bundespolizei.de

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