Bundespolizeiinspektion Hamburg
BPOL-HH: Endlich in Ruhe telefonieren: Frau geht zum Telefonieren in die S-Bahngleise- Bundespolizei warnt erneut vor Lebensgefahr im Bahnbereich-
Hamburg (ots)
Nach jetzigem Sachstand der Bundespolizeiinspektion Hamburg begab sich eine junge Frau (w.20) am 10.07.2024 gegen 21.00 Uhr im S-Bahnhaltepunkt Harburg-Rathaus vom Bahnsteig direkt in die S-Bahngleise. Dort telefonierte die Betroffene seelenruhig trotz des bestehenden Regelbetriebes der S-Bahn.
"Zeugen beobachteten das lebensgefährliche Verhalten der jungen Frau und setzten einen Notruf ab. Umgehend veranlasste die Einsatzzentrale der Bundespolizeiinspektion Hamburg eine Streckensperrung und Stromabschaltung der S-Bahnstromschienen"
Eine Funkstreifenwagenbesatzung der Bundespolizei erreichte unter Einsatz von Sonder- und Wegerechten die S-Bahnstation. Diverse Passanten machten die eingesetzten Bundespolizisten auf die Frau im S-Bahngleis aufmerksam. Bei Erkennen der Polizeibeamten verließ die junge "Gleisgängerin" den Gefahrenbereich wieder auf den Bahnsteig.
"Nach Ansprache durch die Bundespolizisten gab die junge Harburgerin an, dass sie in den Gleisbereich gegangen sei, um etwas Privatsphäre und vor allem Ruhe beim Telefonieren zu haben."
Die gebürtige Hamburgerin wusste offensichtlich nicht, dass der Aufenthalt in den Gleisen verboten und lebensgefährlich ist. Die Betroffene wurde eindringlich über die Gefahren und ihr verbotenes, lebensgefährliches Handeln aufgeklärt.
Atemalkohol war vor Ort nicht feststellbar. Ein entsprechendes OWI-Verfahren (unerlaubter Aufenthalt im Gleisbereich) wurde gegen die Betroffene eingeleitet. Nach Abschluss der bundespolizeilichen Maßnahmen wurde die 20-Jährige vor Ort entlassen.
Die betroffene S-Bahnstrecke mussten aufgrund der Einsatzmaßnahmen kurzfristig gesperrt werden. Über dadurch entstanden Betriebsstörungen im S-Bahnverkehr kann die Bundespolizei keine Angaben machen.
Aus aktuellem Anlass warnt die Bundespolizeiinspektion Hamburg wiederholt vor leichtsinnigem Verhalten an Bahnanlagen:
"Der Aufenthalt im Gleisbereich ist lebensgefährlich und verboten! Triebfahrzeugführer von Zügen können nicht ausweichen, oftmals sind die Bremswege zu lang, um ein Erfassen von Personen im Gleisbereich noch zu verhindern. Häufig gefährden sich Personen in den Gleisen durch ihr leichtsinniges Verhalten nicht nur selbst, sondern auch Reisende und Helfer." "Die Stromschienen der S-Bahngleise führen 1.200 Volt Gleichstrom; ein Kontakt ist lebensgefährlich!"
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RC
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Polizeioberkommissar Rüdiger Carstens (RC)
Mobil 0172/4052 741
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