Bundespolizeiinspektion Hamburg
BPOL-HH: Bahnanlagen sind keine Spielplätze - Zwei Jugendliche begehen lebensgefährliche Handlung
Hamburg (ots)
Nach derzeitigem Ermittlungsstand sollen am 22.03.2025 gegen 16:31 Uhr zwei männliche Jugendliche (Alter: 14 und 15 Jahre) sich im Gleisbereich auf der S-Bahn-Strecke Bergedorf - Reinbek, nahe der Kreuzung der Straßen Daniel-Hinsche-Straße und Hermann-Distel-Straße, aufgehalten und dort Gegenstände auf den Schienenkopf gelegt haben. Die Handlung wurde von einem unbekannt gebliebenen Melder beobachtet und an die Polizei gemeldet.
Die Stromschienen im S-Bahn-Bereich führen 1200 Volt Gleichstrom. Eine Berührung kann zu tödlichen Verletzungen führen. Zum Begehungszeitpunkt fand im S-Bahnverkehr Regelbetrieb statt, sodass folglich jederzeit eine S-Bahn auf den betroffenen Gleisen hätte verkehren können.
Durch die Bundespolizei wurde umgehend der S-Bahnverkehr für den betroffenen Streckenabschnitt gesperrt. Zudem wurde eine Stromabschaltung für die Stromschiene im S-Bahn-Bereich veranlasst. Über weitere bahnbetriebliche Auswirkungen wie z.B. Verspätungen von Zügen kann die Bundespolizei keine Angaben machen.
Umgehend wurden Streifen der Landespolizei sowie der Bundespolizei eingesetzt. Im Rahmen der Fahndung konnte eine Streifenwagenbesatzung der Landespolizei die zwei Jugendlichen gegen 16:40 Uhr antreffen und aus dem Gleisbereich heraussprechen.
Erste Ermittlungen der Bundespolizei ergaben, dass ein Stein sowie eine Plastikflasche durch die Betroffenen auf den Schienenkopf gelegt und von einer S-Bahn überfahren worden seien.
Die Jugendlichen wurden durch die Bundespolizei bei ihren Wohnanschriften an ihre Erziehungsberechtigten übergeben. Dort wurden in Anwesenheit der Erziehungsberechtigten Präventionsgespräche über die Gefahren im Gleisbereich geführt.
Gegen die betroffenen Jugendlichen wurden Ordnungswidrigkeiten-Verfahren (unerlaubter Aufenthalt im Gleisbereich und Vornahme einer betriebsstörenden Handlung) eingeleitet.
Aus aktuellem Anlass warnt die Hamburger Bundespolizei wiederholt vor leichtsinnigem Verhalten an Bahnanlagen:
"Wenn auch in diesem Fall keine Jugendlichen zu Schaden gekommen sind, weist die Bundespolizei Hamburg eindringlich hin: Der Aufenthalt im Gleisbereich ist lebensgefährlich und verboten! Triebfahrzeugführer von Zügen können nicht ausweichen, oftmals sind die Bremswege zu lang, um ein Erfassen von Personen im Gleisbereich noch zu verhindern. Häufig gefährden sich Personen in den Gleisen durch ihr leichtsinniges Verhalten nicht nur selbst, sondern auch Reisende und Helfer. Der Appell gilt daher Eltern: Klären Sie Ihre Kinder und Jugendliche über die Gefahren im Gleisbereich auf und verbieten Sie den Aufenthalt im Gleisbereich unmissverständlich."
WL
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