BPOL-KI: Ergebnisse der Vollkontrolle auf der BAB 1 am 26.09.2019 in der Zeit zwischen 09.00 und 16.00 Uhr
Ostholstein / Lensahn / Oldenburg (ots)
Gemeinsame Medien-Information:
Bundespolizeiinspektion Kiel/ Hauptzollamt Kiel/ Polizeidirektion Lübeck
Ostholstein - Lensahn / Oldenburg in Holstein, Autobahn 1, Rastplatz Damlos, in Richtung Norden
Am gestrigen Donnerstag, 26.09.2019, führte die Gemeinsame Fahndungsgruppe Schengen Süd, bestehend aus Bundespolizei, Zoll und Landespolizei mit Unterstützung des Zolls aus Heiligenhafen, der Kontrollgruppe Röntgen des Zolls aus Hamburg, der Bundespolizei aus Bad Bramstedt und Kiel, der Polizeidirektion Lübeck und des Polizei-Autobahn- Bezirksreviers Scharbeutz eine Vollkontrolle auf der BAB 1 in Richtung Norden durch. Insgesamt waren etwa 50 Beamte*innen an der Kontrolle beteiligt.
Gegen 09.30 Uhr wurde der fließende Verkehr auf der BAB 1 Richtung Norden durch die Straßenmeisterei Scharbeutz vor dem Rastplatz Damlos durch den Aufbau einer schrittweisen Geschwindigkeitsreduzierung und abschließend der einspurigen Lenkung des gesamten Verkehrs über den Rastplatz geleitet. Die Kontrolle begann witterungsbedingt etwa 30 Minuten später als geplant, da die Sichtverhältnisse durch Nebel sich erst verbessern sollten. Nach Ende der Kontrolle, gegen 16:00 Uhr wurden die Fahrbahnen wieder freigegeben.
Insgesamt wurden während der gut sechsstündigen Kontrolle über 350 Kraftfahrzeuge kontrolliert.
Die überwiegende Zahl der festgestellten Verstöße lag im Zuständigkeitsbereich der Landespolizei.
Zwei Kraftfahrer saßen zwar am Steuer eines Fahrzeuges, hatten jedoch keine Fahrerlaubnis. Ein Kraftfahrer aus Lübeck gab unmittelbar nach dem Halten zu, dass ihm sein Führerschein vor kurzem abgenommen worden sei. Seinen Firmenwagen durfte er natürlich nicht weiterfahren, er musste sich abholen lassen und die betreffende Firma ließ den Transporter durch einen anderen Fahrer abholen. Ein schwedischer Fahrer hatte für die Kombination Kfz und Anhänger nicht die erforderliche Fahrerlaubnis und musste ein Abschleppunternehmen für den Weitertransport des ca. 3 m langen Anhängers anfordern. Die Fahrzeugführer ohne Fahrerlaubnis erwartet ein Strafverfahren, der Schwede zahlte vor Ort eine Sicherheitsleistung in Höhe von 400 Euro. Mit seinem Pkw durfte er anschließend selbständig weiter Richtung Fährhafen Puttgarden fahren.
Zahlreiche Ordnungswidrigkeiten gegen Fahrer von Kleintransportern wurden gefertigt, darunter Anzeigen wegen Überladung sowie mangelhafter Ladungssicherheit. Technische Mängel führten bei zwei Pkw zum sofortigen Erlöschen der Betriebserlaubnis.
Bei den durchgeführten Lkw-Kontrollen wurden u.a. Anzeigen erstattet wegen Verstößen gegen die Lenk- und Ruhezeiten, technischen Mängeln sowie Nichteinhaltung der maximalen Ladungshöhe.
Es gab zahlreiche Fahndungstreffer bei den durchgeführten Identitätsüberprüfungen. In den meisten Fällen handelte es sich um Personen, die durch Staatsanwaltschaften oder andere Behörden zur Aufenthaltsermittlung ausgeschrieben waren. An Ausländerbehörde, Zoll sowie Finanzkontrolle Schwarzarbeit wurden Berichte gefertigt mit der Bitte um Überprüfung von mehreren Personen, die augenscheinlich entweder einer unerlaubten Beschäftigung nachgehen oder aber nicht die erforderlichen Dokumente vorlegen konnten.
Etwas exotisch war die Kontrolle eines Pkw, auf dessen Armaturenbrett eine Schildkröte herumturnte. Das Tier, eine griechische Landschildkröte, war von dem Pärchen in dem Pkw dort platziert worden, weil es sich in der warmen Heizungsluft wohlfühle und eine bestimmte Körpertemperatur nicht unterschreiten dürfe. Da die kontrollierenden Beamten etwas skeptisch waren, wurde telefonisch ein Amtsveterinär kontaktiert, der jedoch nichts an dem Besitz und der Art und Weise des Tiertransportes zu bemängeln hatte.
Aus Sicht der beteiligten Behörden war die Kontrolle ein Erfolg, die Zusammenarbeit funktionierte sehr gut. Weitere Einsätze sind in Planung.
Für die drei beteiligten Behörden Gerhard Stelke, Bundespolizei
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