BPOL-KI: Eine Festnahme und zwei Gewahrsamsnahmen in 90 Minuten am Bhf Kiel
Kiel (ots)
Gegen 00:35 Uhr am 03.07.2021 wurden die Beamten der Bundespolizei am Kieler Hauptbahnhof zum Zug aus Flensburg gerufen. Diesen Zug hatte ein 24-jähriger Mann ohne Fahrschein benutzt und konnte sich gegenüber der Zugbegleiterin nicht ausweisen.
Jetzt ein Fall für die Bundespolizei, ergab die Überprüfung der mündlich gemachten Angaben einen Fahndungstreffer für den Mann.
Anhand der Lichtbilder im Computer war es tatsächlich der Mann, der den Beamten gegenüberstand.
Das Amtsgericht Karlsruhe hatte ihn 2020 rechtskräftig zu 110 Tagessätzen zu je 10EUR verurteilt. Diese konnte er nicht bezahlen und musste so die Ersatzfreiheitsstrafe von 110 Tagen in der nächsten JVA antreten.
Zusätzlich brachte die Überprüfung seiner Person noch vier Aufenthaltsermittlungen.
Hinzu kommt natürlich noch das Erschleichen von Leistungen von dieser Nacht.
In den nächsten beiden Fällen wurden die Streifen der Bundespolizei durch Außenstehende alarmiert.
Im ersten Fall wurde gegen 01:40Uhr mitgeteilt, dass eine offensichtlich alkoholisierte Person im Bereich eines Schnellimbisses schlafen sollte.
Die Streife begab sich dort hin und fand einen 34-jährigen Mann vor. Nachdem er geweckt wurde, machte er einen verwirrten Eindruck und konnte den Anweisungen der Streife nicht folgen. Er wurde mit zum Wache genommen und dort überprüft. Ein Atemalkoholtest ergab für ihn einen Wert von 2,83 Promille.
Eine Überprüfung seiner Angaben anhand seines Personalausweises ergab einen Wohnsitz in Schleswig.
Aufgrund seines Zustandes wurde ein Schutzgewahrsam ausgesprochen und er wurde ins Polizeigewahrsam zur Ausnüchterung eingeliefert.
Fast Zeitgleich teilte eine Frau von außerhalb mit, dass sich ihr volljähriger Sohn am Bahnhof in Kiel aufhalten sollte. Sie habe die Vormundschaft über den Sohn und dieser benötige ärztliche Hilfe. Über ein Polizeirevier Bremen sollte der Sohn in Gewahrsam genommen werden.
Durch die gute Personenbeschreibung, konnte er im Bahnhof angetroffen werden.
Sofort gab er den Beamten gegenüber zu erkennen, dass er ärztliche Hilfe brauche.
Außerdem fühle er sich psychisch sehr labil.
Der Mann wurde in Schutzgewahrsam genommen und an eine verständigte RTW Besatzung übergeben.
Diese brachte den Mann auf eigenen Wunsch in die ZIP nach Kiel.
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