BPOL-KI: Jugendlicher Leichtsinn - Abkürzung mit Lebensgefahr
Lübeck (ots)
Vier Jugendliche kürzten am Bahnhof Lübeck ihren Weg über die Gleise ab und wurden von einem Triebfahrzeugführer dabei gesehen
Gestern Nachmittag (10.05.)gegen 14:45 Uhr erhielt die Bundespolizei in Lübeck einen Anruf von einem Triebfahrzeugführer der DB AG.
Dieser teilte den Beamten mit, dass er gerade vier offensichtlich Jugendliche sehen würde, die die Gleise im Bereich der Abstellgruppe am Bahnhof Lübeck überqueren würden.
Zugverkehr fand zu diesem Zeitpunkt Gottseidank nicht statt, sodass es zu keiner "Betriebsstörung" kam.
Eine am Bahnhof anwesende Streife der Bundespolizei eilte sofort zum Einsatzort.
Vor Ort hatte sich den vier Jugendlichen schon eine zufällig im Bereich des Güterbahnhofes anwesende Streife des 2. Polizeireviers der Landespolizei angenommen.
Diese hatte die Jugendlichen im Alter von 14 - 17 Jahren gesehen und bereits kontrolliert.
Zuständigkeitshalber übernahm die Bundespolizei die Bearbeitung der Ordnungswidrigkeit.
Von allen Vieren wurden die Personalien für die anschließende Anzeige aufgenommen.
Zusätzlich wurden sie über die lebensgefährliche Abkürzungsaktion aufgeklärt. Es besteht immer Lebensgefahr, wenn Menschen unbefugt die Gleise überschreiten, um ihren vermeintlichen Weg abzukürzen. Neben dem jetzt fälligen Bußgeld, hätte sie ihre Aktion auch das Leben kosten können. Nach Abschluss der polizeilichen Maßnahmen wurden die Vier entlassen.
Die Bundespolizei wird sich in Zukunft vermehrt um unerlaubte Gleisüberschreitungen in diesem Bereich kümmern und auch zivile Streifen einsetzen
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