BPOL-KI: Notentriegelung auf freier Strecke betätigt, Bundespolizei nimmt 29-Jährigen in Gewahrsam.
Lübeck (ots)
Der 29-jährige Deutsche hatte die Notentriegelung einer Tür betätigt, dann mit einer Zugbegleiterin gerangelt, ehe ihn drei Reisendene im Zug zu Boden brachten und an die Bundespolizei übergaben.
Gestern Nachmittag (03.07) gegen 14:50Uhr wurden die Bundespolizisten am Bahnhof Lübeck informiert, dass sich im Zug aus Hamburg eine Person befindet die andere Reisende bedroht.
Als der Zug gegen 15:00 Uhr am Gleis 2 einlief und sich die Türen öffneten sahen sie, wie drei Männer einen am Boden liegenden 29-jährigen Mann sicherten.
Der Beschuldigte wurde vom Boden aufgehoben, in Gewahrsam genommen und in Richtung Wache am Bahnhof gebracht.
Auf Befragen der drei Männer gab einer an, dass er beobachtet hatte wie der 29-Jährige eine Scheibe der Notentriegelung eingeschlagen hatte und den Notentriegelungsknopf drückte.
Der Zug wurde durch die Aktion des Mannes auf freier Strecke zwangsgebremst und kam zum Stehen. Verletzt wurde hierbei niemand.
Doch der Mann war vorher schon aufgefallen.
Eine Zugbegleiterin (ZUBin) hatte den Mann in der ersten Klasse nach der Fahrkarte gefragt.
Da er nur eine für die zweite Klasse besaß, sollte er dort hingehen. Der Mann stand auf und ging ohne Widerworte weg.
Bei einer nächsten Runde durch die erste Klasse, saß er erneut dort.
Wieder forderte die ZUBin den Mann zum Verlassen auf. Doch diesmal wurde er aggressiv, beleidigte sie und drohte mit Schlägen. Als er dann wegging drohte er weiteren Reisenden Schläge an und beleidige sie, ehe er dann die Notentriegelung betätigte.
Die ZUBin sprach ihn erneut an und es kam zu einer Rangelei zwischen beiden.
Dieses wurde von den drei Männern beobachtet, die zeigten Zivilcourage und kamen der Frau zu Hilfe. Nach dem sie ihn am Boden gesichert hatten, konnte die Bundespolizei alarmiert werden. Zwei weitere Zeugen meldeten sich bei den Bundespolizisten und zeigte den Deutschen ebenfalls wegen Beleidigung und Bedrohung an.
Auf der Wache wurde der Mann über seine begangen Taten belehrt, er machte von seinem recht gebrauch, sich nicht äußern zu wollen.
Aufgrund fehlender Haftgründe wurde der Mann anschließend auf freien Fuß gesetzt.
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