BPOL-KI: Gemeinsame Vollkontrolle der Landespolizei, Bundespolizei und des Zolls auf der Bundesautobahn 1
BAB1 - Rastplatz Neustädter Bucht (ots)
Am 17.10.2024 kontrollierten über -80- Einsatzkräfte der Landespolizei Schleswig-Holstein, der Bundespolizei und des Zolls den Fahrzeugverkehr auf der BAB 1, Rastplatz "Neustädter Bucht" Fahrtrichtung Norden. Hierbei wurden diverse Verstöße festgestellt.
Für die gemeinsame Kontrolle der Kooperationspartner wurde die gesamte BAB1 Fahrtrichtung Norden zwischen 14:00 und 21:00 Uhr gesperrt und der Verkehr über den Rastplatz "Neustädter Bucht" geleitet. Auch das Bundesamt für Logistik und Mobilität (BALM) beteiligte sich an dem Einsatz. Getrennt nach Schwerlast und PKW-Verkehr wurden alle Fahrzeuge gesichtet und stichprobenartig an mehreren Kontrollpunkten überprüft. Schwerpunkt der Kontrollmaßnahmen war die Erhöhung der Grenzsicherheit durch Bekämpfung der grenzüberschreitenden Kriminalität in Form von unerlaubter Migration, unerlaubtem Warenverkehr/Verbringungskriminalität auf der sogenannten Vogelfluglinie. Schon während der Anfahrt der Einsatzkräfte zum Rastplatz, kontrollierten zwei Beamte einen holländischen Kleinwagen. Der Fahrer stand ersten Einschätzungen nach unter dem Einfluss von Betäubungsmitteln und führte 5,3 g Haschisch mit sich. Im Rahmen der Kontrolle wurden diverse strafrechtliche Verstöße u.a. gegen das Aufenthalts-, Waffen-, Betäubungsmittel- und Konsumcannabisgesetz festgestellt. Zudem wurden vier Personen wegen Trunkenheit im Verkehr bzw. Fahren unter Alkoholeinfluss festgestellt. Technische Mängel führten bei 10 Fahrzeugen zu Stilllegungen. Acht Personen wurden nach dem Fahrpersonalrecht angezeigt.
Durch die Kontrolle bildete sich auf der A1 zeitweise ein unvermeidbarer Rückstau. Die gebildete Rettungsgasse nutze ein ermittelter Fahrer zum schnelleren Vorankommen. Als Folge kam es zur Einleitung eines Ordnungswidrigkeitenverfahrens.
Um 21:00 Uhr wurde die Sperrung aufgehoben und die Kontrolle beendet. Über den Verlauf der Kontrollmaßnahmen zeigten sich die Kooperationspartner durchweg zufrieden. Die Erkenntnisse zeigen, dass derartige Kontrollen auch zukünftig erforderlich sind.
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