BPOL-KI: Gemeinsame Pressemitteilung der Bundespolizeiinspektion Kiel und Polizeidirektion Kiel anl. einer Personenkontrolle im Bereich der Hörnbrücke Kiel
Kiel (ots)
Gestern kontrollierten zivile Einsatzkräfte der Bundespolizeiinspektion Kiel und Beamtinnen und Beamte des 2. und 4. Polizeireviers der Polizeidirektion Kiel Personen im Bereich der Hörnbrücke in Kiel.
Hintergrund sind bundespolizeiliche Feststellungen unerlaubter Migration von und nach Norwegen. Die Polizeidirektion Kiel kontrollierte dabei im Bereich der Eigentums- und Betäubungsmittelkriminalität, führte aber auch Kontrollen nach dem Waffengesetz sowie Kontrollen von Elektrokleinstfahrzeugen durch. Im Zeitraum von 10:00 - 14:00 Uhr überprüften die Einsatzkräfte insgesamt 70 Personen.
Die fahndungsmäßige Überprüfung eines 25-jährigen Deutschen ergab zwei Haftbefehle. Er war durch die Staatsanwaltschaft zur Strafvollstreckung ausgeschrieben. Eine haftabwendende Geldstrafe in mittlerer dreistelliger Höhe konnte der Mann zahlen. Des Weiteren lag gegen ihn ein Untersuchungshaftbefehl vor. Nach Vorführung beim Haftrichter wurde er jedoch gegen Mittag wieder auf freien Fuß gelassen.
Gegen einen 52-Jährigen lag ein Vollstreckungshaftbefehl gesucht. Da er die erforderliche Geldstrafe von 750 EUR sowie die 1500,- EUR Wertersatzeinziehung nicht zahlen konnte, wurde er am Nachmittag der Justizvollzugsanstalt übergeben, wo nun 75 Tage Haft auf ihn warten.
Darüber hinaus stellten die Einsatzkräfte fünf Verstöße gegen das Waffengesetz fest, bei denen zwei Messer, eine Schreckschusswaffe und zwei Schlagstöcke sichergestellt wurden. Des Weiteren kam es zu vier festgestellten Verstößen gegen das Pflichtversicherungsgesetz bei E-Rollern. Bei drei Personen stellten die Polizeibeamtinnen und -beamte Verstöße gegen das Betäubungsmittelgesetz fest. Sie waren im Besitz von illegalen Amphetaminen.
Zu einer Person musste der Aufenthaltsstatus eingehender kontrolliert werden, da sie keine aufenthaltslegitimierenden Dokumente vorzeigen konnte. Die Recherchen ergaben dann aber doch ein Aufenthaltsrecht bis Ende März dieses Jahres.
Gegen 14:00 Uhr wurde die Kontrolle beendet. Die Anzahl und Art der festgestellten Verstöße zeigen die Notwendigkeit auch derartiger Kontrollen.
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