Bundespolizeiinspektion Pasewalk mit Gemeinsamer deutsch-polnischer Dienststelle Pomellen
BPOLI PW - GdpD POM: Bundespolizisten stellten am Wochenende 27 unerlaubt eingereiste Personen in fünf Gruppen fest
Pasewalk (ots)
In den frühen Morgenstunden des 30.09.2023 stellten Unterstützungskräfte der Bundespolizeiabteilung Ratzeburg nach einem Bürgerhinweis 15 Syrer in Ramin. Alle Personen waren ausweislos und hatten keine Dokumente, die den Aufenthalt in Deutschland legitimieren. In einer ersten Befragung vor Ort gaben die Personen an, über die Balkanroute nach Deutschland gekommen zu sein, was sich durch die aufgefundenen slowakische Registrierbescheinigungen zusätzlich bestätigte. In der weiteren Befragung gaben sie an, dass sich drei Personen von der Gruppe entfernt hatten und nach Belgien wollten. Diese drei Syrer wurden nach einem Hinweis eines Beamten der MKÜ BBS durch eigene Kräfte am 01.10.2023 gegen 13:30 Uhr in der Ortslage Glasow festgestellt. Die Personen waren ebenfalls ohne Papiere unterwegs. Mit Hilfe eines Dolmetschers und der Vorlage von Bildern der Jugendlichen aus der Gruppe vom 30.09.2023, konnte bestätigt werden, dass diese zu der unerlaubt eingereisten Gruppe gehörten und somit die letzten drei unerlaubt Eingereisten auch noch gestellt werden konnten. Alle stellten ein Schutzersuchen. Die drei Jugendlichen wurden dem Jugendamt VG übergeben, die anderen mit einer Anlaufbescheinigung nach Stern Buchholz überstellt.
Kurz vor Mitternacht des Samstags wurde ein MAN-Transporter mit deutscher Zulassung in der Ortslage Krackow (B113) durch Unterstützungskräfte der Bundespolizei Ratzeburg und eigenen Kräfte der Bundespolizeiinspektion Pasewalk nach vorangegangener Einreise über den ehemaligen GÜG Linken angehalten und kontrolliert. Dabei wurden zwei Tunesier im Alter von 27 und 37 Jahren festgestellt, die lediglich Dokumente auf ihrem Handy vorweisen konnten, die allerdings keinen Aufenthalt in Deutschland legitimierten. Die fahndungsmäßige Überprüfung des 27jährigen ergab eine Ausschreibung durch die Staatsanwaltschaft Dresden zur Festnahme/Strafvollstreckung wegen Besitzes von BtM ohne Besitzerlaubnis. Demnach hatte der tunesische Staatsangehörige eine Geldstrafe in Höhe von 450,00 Euro zu entrichten. Bei Nichtzahlung wären 45 Tage Ersatzfreiheitsstrafe zu verbüßen gewesen Daneben waren noch 169,00 Euro Verfahrenskosten zu zahlen. Nach Zahlung der Geldstrafe sowie der Verfahrenskosten wurde er mit einer Anlaufbescheinigung für die Ausländerbehörde in Zwickau auf Reisen geschickt. Der 37jährige wurde Ausländerbehörde nach Berlin geleitet. Der deutsche Kraftfahrer wies sich mit seinem Bundespersonalausweis aus und konnte nach Abschluss aller erforderlichen polizeilichen Maßnahmen sowie einem Tatvorwurf zur Beihilfe der unerlaubten Einreise seine Weiterfahrt fortsetzen.
Am Sonntagmorgen gegen 5:45 Uhr wurden durch einen Mitarbeiter der BPOLI Pasewalk auf dem Weg zum Dienst vier syrischen Staatsangehörige in der Ortslage Ladenthin festgestellt und bis zum Eintreffen einer Streife festgehalten. Eine Person konnte sich mit einem seit 2021 abgelaufenen syrischen Reisepass ausweisen, die weiteren Personen waren ausweislos. Dokumente für einen legalen Aufenthalt in Deutschland konnten nicht vorgelegt werden. In einer ersten Befragung vor Ort erklärten sie syrische Staatsangehörige zu sein und gaben den Reiseweg über die Belarus-Route an. Weiterhin erklärten die Personen, dass nur sie allein in einem silberfarbenen PKW nach Deutschland gebracht wurden.
Sie und auch die knapp zwei Stunden später - nach einem Bürgerhinweis an das Bundespolizeirevier Pomellen - durch eigene Kräfte in der Ortslage Ladenthin festgestellten Ägypter wurden nach Abschluss der polizeilichen Maßnahmen nach Stern Buchholz überstellt. Die Personen konnten keine Dokumente für einen legalen Aufenthalt in Deutschland vorlegen. Die Ägypter gaben an, über die Belarus-Route nach Deutschland gekommen zu sein.
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