Bundespolizeiinspektion Pasewalk mit Gemeinsamer deutsch-polnischer Dienststelle Pomellen
BPOLI PW - GdpD POM: Bundespolizei nimmt Schleuser nach Verfolgungsfahrt fest
Pasewalk (ots)
Nach dem Eingang eines Bürgerhinweises bei der Landespolizei informierte gestern Nachmittag die Leitstelle des Polizeipräsidiums Neubrandenburg die Bundespolizei, dass sich eine 10-12-köpfige Personengruppe fußläufig zwischen Ladenthin und Nadrensee bewegen soll. Zeitgleich ging beim Bundespolizeirevier in Pomellen ein Bürgerhinweis ein, in welchem über einen im Bereich Nadrensee - Ladenthin auffällig fahrenden schwarzen VAN mit amtlichen deutschen Kennzeichen berichtet wurde. Weiter wurde mitgeteilt, dass zwei männliche Personen aus einem angrenzenden Maisfeld gelaufen kamen und den Van bestiegen haben. Anschließend entfernte sich das Fahrzeug in Richtung BAB 11.
Nach daraufhin sofort eingeleiteten Fahndungsmaßnahmen konnte der VAN durch Bundespolizeistreifen aufgenommen werden. Zu diesem Zeitpunkt befuhr dieser die BAB 11 in Richtung Schmölln. Während der Fahrt setzte der Fahrer des VAN nach Erkennen der nacheilenden Streife am Autobahnkilometer 96,5 mehrere Personen ab, welche sich im Graben hinter der Leitplanke versteckten. Um wie viele Personen es sich hier handelte, konnte die Streife zunächst nicht erkennen. Anschließend setzte er seine Fahrt fort. Nach Ausfahrt an der Autobahnabfahrt Schmölln und unter Missachtung sämtlicher Anhaltesignale der verfolgenden Streife, drehte der VAN und setzte die Fahrt in Richtung Penkun Landstraße weiter über Sommersdorf in Richtung Wartin fort. Den verfolgenden Bundespolizisten gelang es schließlich, das Fahrzeug zu stoppen Als die Beamten an das Fahrzeug herantraten um die Kontrolle durchzuführen, legte der Fahrer den Rückwärtsgang ein und flüchtete. Das Fahrzeug fuhr mit stark überhöhter Geschwindigkeit Richtung Sommersdorf zurück. Bei dem Wendemanöver gefährdete der Fahrer des VAN einen dritten unbeteiligten Verkehrsteilnehmer. Dieser konnte nur durch eine eingeleitete Vollbremsung eine Kollision mit dem Fluchtfahrzeug verhindern.
Im Weiteren kam das Fluchtfahrzeug von der Straße ab und setzte die Flucht in einem Getreidefeld fort. Dabei wurden Begrenzungspfeiler beschädigt und ein erheblicher Flurschaden angerichtet. Bundespolizisten versuchten das Fahrzeug zu stoppen. Da der Kraftfahrer weiterhin nicht auf die Anhaltesignale der Beamten reagierte und sich jetzt ohne die Geschwindigkeit zu reduzieren auf die Beamten zubewegte, wurde der Einsatz der Schusswaffe angedroht. Er jetzt stoppte er das Fluchtfahrzeug und stellte sich den Beamten. Es handelt sich dabei um einen 40- jährigen deutschen Staatsangehörigen mit kasachischer Herkunft.
Während seiner Fluchtfahrt warf der Fahrer mehrere Gegenstände (Bekleidung, Dokumente etc.) aus dem Fenster. Im Ergebnis einer durchgeführten Nachsuche wurden am Autobahnkilometer 97,0 drei Personen ohne Dokumente festgestellt. Diese gaben an, durch den schwarzen VAN zunächst nach Überqueren der Grenze aufgenommen und auf der Autobahn wieder abgesetzt worden zu sein. Im Weiteren konnte durch nachsuchende Kräfte an der Unfallstelle ein Handy aufgefunden werden. Bei der Inaugenscheinnahme des Handys wurde, dass hier Informationen zu einem möglichen Abholstandort festgelegt waren. Bei einer Nachsuche im Bereich Ladenthin - Hohenholz konnten weitere drei Personen durch eine Streife der Bundespolizei fußläufig festgestellt werden.
Der Fahrer des VAN wurde am Unfallort vorläufig festgenommen. Er muss sich jetzt als mutmaßlicher Schleuser verantworten. Bei der zuständigen Staatsanwaltschaft in Neubrandenburg wurde gegen ihn Haftantrag gestellt. Die weiteren Ermittlungen ergaben, dass der Mann in der Vergangenheit bereits im Jahr 2023 wegen Schleusung in Bayern rechtskräftig zu einer 11- monatigen Freiheitsstrafe verurteilt worden ist. Die Freiheitsstrafe wurde ausgesetzt und eine 3- jährige Bewährungsstrafe umgewandelt. Der VAN wurde bereits damals für die Schleusung genutzt.
Bei den unerlaubt eingereisten sechs Personen handelt es sich um somalische Staatsangehörige, drei davon minderjährig. Alle stellten Schutzersuchen und wurden nach Abschluss der grenzpolizeilichen Maßnahmen an das zuständige Jugendamt des Landkreises Vorpommern Greifswald übergeben bzw. an die Erstaufnahmeeinrichtung in Stern Buchholz weitergeleitet.
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