Bundespolizeiinspektion Pasewalk mit Gemeinsamer deutsch-polnischer Dienststelle Pomellen
BPOLI PW - GdpD POM: Bundespolizei vollstreckt am Wochenende mehrere Haftbefehle in Pomellen
Pomellen (ots)
Ein 37- jähriger Ukrainer wurde auf der BAB 11 am ehemaligen Grenzübergang Pomellen als Fahrer eines PKW mit ukrainischer Zulassung angehalten und kontrolliert. Die fahndungsmäßige Überprüfung der Person ergab zwei Ausschreibungen: Die Staatsanwaltschaft Chemnitz suchte ihn mit Haftbefehl wegen einer Betrugsstraftat. Hier waren eine Geldstrafe in Höhe von 450,00 EUR oder 15 Tage Ersatzfreiheitsstrafe offen. Die Staatsanwaltschaft Chemnitz suchte ihn ebenfalls wegen der Straftat Betrug. Hier sollten von seinem beweglichem Vermögen 78,96 EUR und 81,00EUR Kosten gepfändet werden. Nach Abschluss aller polizeilichen Maßnahmen und Zahlung der Geldstrafe sowie Vermögensabschöpfung mit Kosten wurde die Person wieder auf freien Fuß gesetzt.
Ein 30- jähriger polnischer Staatsangehöriger wurde durch die Staatsanwaltschaft München wegen eines Betrugsdeliktes gesucht. Er war Mitfahrer in einem PKW mit polnischer Zulassung. In diesem Fall waren eine Geldstrafe in Höhe von 1500,00 EUR, eine Werteinziehung von 200,00 EUR sowie 100,00 EUR Verfahrenskosten zu entrichten. Bei Nichtzahlung hätte er eine Ersatzhaft von 50 Tagen antreten müssen. Nach Zahlung der geforderten Geldsummen konnte der Mann seine Reise fortsetzen.
Ein 24- jähriger Mann aus Eritrea war mit einem Reisebus (Flixbus) Richtung Berlin unterwegs. Die fahndungsmäßige Überprüfung der Person ergab eine Fahndungsausschreibung zur Festnahme/Strafvollstreckung durch die Staatanwaltschaft Stendal wegen Fahrens ohne Fahrerlaubnis. Der Mann musste eine Geldstrafe in Höhe von 300,00 EUR sowie Kosten in Höhe von 81,00 EUR entrichten. Damit konnte er eine 15- tägige Ersatzfreiheitsstrafe abwenden. Während der Durchsuchung der Person wurde im mitgeführten Rucksack ein Faustmesser aufgefunden und sichergestellt. Es wurde Strafanzeige wegen des Verstoßes gegen das Waffengesetz erstattet. Anschließend wurde der Mann wieder auf freien Fuß gesetzt.
Ein 36- jähriger Pole wurde durch die Staatsanwaltschaft Karlsruhe wegen unerlaubten Entfernens vom Unfallort gesucht. Der Mann hatte eine Geldstrafe in Höhe von 1260,00 EUR, einen Strafrest von 40,00 EUR, sowie 126,50 EUR Verfahrenskosten zu entrichten. Ersatzweise waren 21 Tagen Haft angedroht. Nach Zahlung der Geldsummen konnte auch er seine Reise fortsetzen.
Ein 50- jähriger Pole wurde in einem Reisebus (Linie) mit litauischer Zulassung festgestellt und kontrolliert. Die fahndungsmäßige Überprüfung der Person ergab eine Ausschreibung zur Festnahme/Strafvollstreckung durch die Staatsanwaltschaft Magdeburg, ZWG Halberstadt wegen Hausfriedensbruch. Er zahlte eine Geldstrafe in Höhe von 900,00 EUR und 77,00EUR Verfahrenskosten und konnte damit 30 Tage Gesamtfreiheitsstrafe abwenden
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Dienststelle Pomellen
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