Bundespolizeiinspektion Pasewalk mit Gemeinsamer deutsch-polnischer Dienststelle Pomellen
BPOLI PW - GdpD POM: Bundespolizei vollstreckt Haftbefehle im Zug und auf der Autobahn
Grambow/ Pomellen/ Pasewalk (ots)
Ein 29-jähriger polnischer Staatsangehöriger wurde im Rahmen einer Zugstreife, vom Bahnhof Grambow nach Pasewalk, im Regionalexpress 5360 festgestellt und kontrolliert. Die fahndungsmäßige Überprüfung der Person ergab eine Ausschreibung zur Festnahme/Strafvollstreckung durch die STA Leipzig wegen Verstoßes gegen das Betäubungsmittelgesetzes. Der Mann konnte die geforderte Geldstrafe in Höhe von 1350,00 EUR sowie 162,00 EUR Verfahrenskosten nicht zahlen. Er muss jetzt eine Ersatzfreiheitstrafe von 30 Tagen in der Justizvollzugsanstalt Neustrelitz absitzen.
Ein 44- jähriger Pole wurde als Insasse in einem Reisebus mit polnischer Zulassung auf der BAB11 in Pomellen in Fahrtrichtung Berlin kontrolliert. Die fahndungsmäßige Überprüfung der Person ergab eine Ausschreibung zur Festnahme/Strafvollstreckung durch die STA Neubrandenburg wegen Fahren ohne Fahrerlaubnis. Auch er konnte die geforderte Geldstrafe in Höhe von 400,00 EUR und 82,50 EUR Verfahrenskosten nicht zahlen. Die in diesem Fall festgelegten 10 Tage Ersatzfreiheitsstrafe wurden vollstreckt. Auch der Mann wurde in die Justizvollzugsanstalt Neustrelitz eingeliefert.
Ein 41- jähriger Pole wurde an gleicher Stelle in einem Reisebus kontrolliert. Hier hatte die Staatsanwaltschaft Hildesheim Haftbefehl wegen Fahrens ohne Fahrerlaubnis erlassen. Der Mann zahlte die Geldstrafe in Höhe von 600,00 EUR sowie 475,92 EUR Verfahrenskosten und konnte damit eine 10-tägige Ersatzfreiheitsstrafe abwenden.
Gleich zwei Ausschreibungen bestanden gegen einen 37- jährigen Polen. Die Staatsanwaltschaft Neubrandenburg suchte ihn wegen Fahrens ohne Fahrerlaubnis. Hier waren eine Geldstrafe in Höhe von 1200,00 EUR und 86,00 EUR Verfahrenskosten oder 40 Tage Ersatzfreiheitstrafe zu vollstrecken. Weiterhin bestand eine Ausschreibung der Staatanwaltschaft Berlin zur Vermögensabschöpfung wegen Diebstahls in Höhe von 1000,00 EUR bzw. die Einziehung von Wertgegenständen. Nach Zahlung der Geldstrafe, Verfahrenskosten sowie der Vermögensabschöpfung konnte der Mann seine Reise fortsetzen.
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Bundespolizeiinspektion Pasewalk mit Gemeinsamer deutsch-polnischer
Dienststelle Pomellen
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