Bundespolizeiinspektion Bad Bentheim
BPOL-BadBentheim: Mit drei Haftbefehlen gesucht
Bundespolizei nimmt 43-Jährigen fest
BAB 30 / Gildehaus (ots)
Die Bundespolizei hat letzte Nacht an der deutsch-niederländischen Grenze einen 43-Jährigen festgenommen. Gegen den Mann lagen gleich drei Haftbefehle vor.
Kurz nach Mitternacht kontrollierte eine Streife der Bundespolizei im Rahmen der grenzpolizeilichen Überwachung der Einreise aus den Niederlanden, an der Abfahrt Gildehaus der Autobahn 30 einen in den Niederlanden zugelassenen PKW.
Bei der Überprüfung der beiden Fahrzeuginsassen stellte sich heraus, dass die Justiz mit drei Haftbefehlen nach dem 43-jährigen Beifahrer fahnden ließ.
Zum einen bestand angesichts einer rechtskräftigen Verurteilung wegen wiederholten Diebstahls sowie Hausfriedensbruch ein Sicherungshaftbefehl gegen den 43-Jährigen. Der Mann war 2017 war zu einer Freiheitsstrafe von drei Monaten verurteilt worden, deren Vollstreckung für drei Jahre zur Bewährung ausgesetzt wurde. Weil er gegen die Bewährungsauflagen verstoßen hatte, wurde diese wiederrufen und er muss nun seine Gefängnisstrafe absitzen.
Zwei weitere Haftbefehle gegen den 43-Jährigen basierten jeweils auf Verurteilungen wegen Diebstahls geringwertiger Sachen. Das Amtsgericht Emden hatte ihn im Oktober 2015 zu einer Geldstrafe von 200,- Euro oder 20 Tagen Ersatzfreiheitsstrafe verurteilt. Aus der verhängten Strafe des Amtsgerichts Borken aus dem Jahr 2017 war noch eine Restgeldstrafe von 325,- Euro zu begleichen bzw. 32 Tagen Ersatzfreiheitsstrafe zu verbüßen. Da er der Ladung zum Strafantritt nicht gefolgt und sein Aufenthaltsort nicht bekannt war, waren Haftbefehle erlassen worden.
Außerdem bestand seitens der Staatsanwaltschaft in Essen eine Aufenthaltsermittlung gegen den 43-Jährigen.
Bei seiner Festnahme wurde bei dem polnischen Staatsangehörigen ein Atemalkoholwert von 2,55 Promille gemessen. Zur Verbüßung seiner Freiheitsstrafen wurde er noch in der Nacht von den Bundespolizisten in eine Justizvollzugsanstalt eingeliefert.
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