Bundespolizeiinspektion Bad Bentheim
BPOL-BadBentheim: Lebensgefährliche Müllentsorgung in den Gleisen
Elsfleth (ots)
Bahnstrecke Hude-Nordenham; Bislang unbekannt gebliebene Personen haben in den letzten Wochen immer wieder Müll im Elsflether Stadtgebiet unweit des Bahnübergangs Peterstraße in den Gleisanlagen entsorgt. Immer wieder wurden diverse Lebensmittelreste/Haus- und Biomüll meist in den sogenannten "Gelben Säcken" in die Gleise gelegt. Der Müll wird dabei direkt in die Hauptgleise der Bahnstrecke Hude - Nordenham, Streckenabschnitt Elsfleth-Brake, gelegt. Insbesondere auch die dort verkehrenden Züge der NordWestBahn fuhren dabei immer wieder über den Müll. Beamte der Bundespolizei und auch Mitarbeiter der Stadt Elsfleth hatten im dortigen Bereich in diesem Jahr bereits mehrere Male Müll in den Gleisen festgestellt. Aus dem Jahr 2018 sind der Bundespolizei jetzt allein 7 Fälle der unbefugten Müllentsorgung in diesem Streckenabschnitt bekannt geworden. Einige Anwohner zeigten sich sehr besorgt über die festgestellten "Negativbeispiele". Die Bundespolizei weist in diesem Zusammenhang nochmals ausdrücklich auf die Gefahren in und an den Bahnanlagen hin. Bahnanlagen und Eisenbahngleise dürfen nur an den dafür vorgesehenen Stellen - unter Beachtung einer besonderen Sorgfaltspflicht - betreten oder überquert werden. Ganz besonders Erwachsene sollten sich ihrer Verantwortung bewusst sein. Sie sollten Vorbild sein und Kinder nicht zu solchen extrem selbstgefährdenden Handlungen animieren. Kommt es durch das Betreten der Gleisanlagen oder dem Bereiten von Hindernissen zu einer Beeinträchtigung des Zugverkehrs, muss der Verursacher sogar mit einer Strafanzeige rechnen. Die Bundespolizei wird anlassbezogen weiterhin Überwachungsmaßnahmen durchführen. Sachdienliche Hinweise bitte die Bundespolizei in Oldenburg unter 0441 - 218 38 0.
Hinweis des Landkreises Wesermarsch, vertreten durch den Pressesprecher Martin Bolte: Kann kein Verursacher im Hinblick auf den illegal abgelegten Müll ermittelt werden, bleiben die jeweilige Stadt oder Gemeinde und somit der Steuerzahler auf den Kosten für die Entsorgung der Gegenstände sitzen. Nicht selten kann jedoch eine Täterschaft aus den abgelegten Gegenständen, den Örtlichkeiten oder infolge von Zeugenaussagen ermittelt werden. "Für ermittelte Täter wird es teuer", so der Landkreis Wesermarsch. Zu den Kosten der Entsorgung, die direkt oder über die Städte und Gemeinden anfallen und in Rechnung gestellt werden, kommt in jedem Fall noch ein Bußgeld, welches je nach Menge und Abfallart bis zu 25.000 Euro betragen kann. Je nach Gefährdungsart kann es sich hierbei auch um einen Straftatbestand handeln, z. B. bei gefährlichen Abfällen wie asbesthaltigem Müll, teerölhaltigen Hölzern oder wenn durch den Abfall das Grundwasser und/oder ein Gewässer verunreinigt wird.
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