Bundespolizeiinspektion Bad Bentheim
BPOL-BadBentheim: Unbekannte legen Steine auf Gleise und lösen Rettungseinsatz aus
Lohne (Oldenburg) (ots)
Gefährlicher Eingriff in den Bahnverkehr auf der Bahnstrecke zwischen Delmenhorst und Hesepe. Unbekannte haben Sonntagabend offenbar Schottersteine auf die Gleise gelegt. Eine NordWestBahn musste eine Schnellbremsung einleiten. Ein Polizei- und Rettungseinsatz waren die Folge.
Der Vorfall ereignete sich Sonntagabend bei der Durchfahrt der Stadt Lohne, kurz nach dem Bahnübergang an der Straße "Südring". Nahezu parallel zu den Gleisen verläuft dort die Straße "Brettberger Aue".
Die Triebfahrzeugführerin einer in Richtung Osnabrück fahrenden NordWestBahn brachte ihr Schienenfahrzeug gegen 19:40 Uhr durch eine Schnellbremsung zum Stehen, nachdem sie zwei laute Schläge an dem Triebfahrzeug wahrgenommen hatte. Da ein Personenunfall nicht ausgeschlossen werden konnte, wurden sofort Polizei- und Rettungskräfte alarmiert.
Bei der Überprüfung des Ereignisortes wurden jedoch nur noch die Reste zerborstener Steine auf den Gleisen und Spuren von Steinschlägen an den vorderen Reifen des Schienenfahrzeuges festgestellt. Hinweise auf einen Zusammenstoß der NordWestBahn mit einer Person gab es nicht. Offenbar hatten Unbekannte mehrere Steine auf die Gleise gelegt, die von dem Triebfahrzeug überfahren wurden.
Aufgrund des Vorfalls war die Bahnstrecke zwischen 19:43 Uhr bis 21:03 Uhr für den Zugverkehr gesperrt. Die 15 Reisenden in dem Zug wurden durch die Schnellbremsung nicht verletzt.
Neben der Bundespolizei und zwei Funkstreifenwagen der Polizeiinspektion Cloppenburg/Vechta waren rund 70 Einsatzkräfte der Ortsfeuerwehren Lohne und Südlohne sowie des Rettungsdienstes im Einsatz.
Die Bundespolizei hat strafrechtliche Ermittlungen wegen eines Gefährlichen Eingriffs in den Bahnverkehr aufgenommen. Sachdienliche Hinweise bitte an die Bundespolizei in Oldenburg unter 0441-218380.
Die Bundespolizei weist in diesem Zusammenhang nochmals ausdrücklich auf die Gefahren an Bahnanlagen hin. Kommt es durch das Betreten oder das Bereiten von Hindernissen im Bereich der Bahnanlagen zu einer Beeinträchtigung des Zugverkehrs, können neben strafrechtlichen Konsequenzen auch zivilrechtliche Forderungen der Eisenbahnverkehrsunternehmen auf die Verursacher zukommen. Solche Ansprüche können im Einzelfall noch bis zu 30 Jahren nach der Tat geltend gemacht werden.
Neben der erheblichen Eigengefährdung bei unerlaubten Gleisüberschreitungen können überfahrene Gegenstände weggeschleudert und somit zu regelrechten Geschossen werden.
Herannahende Züge sind sehr leise und werden nur sehr spät wahrgenommen. Weiterhin ist der Bremsweg eines fahrenden Zuges erheblich länger als der eines Straßenfahrzeuges.
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