Bundespolizeiinspektion Bad Bentheim
BPOL-BadBentheim: Schwerpunkteinsatz im deutsch-niederländischen Grenzraum
Bad Bentheim / Bunde / Meppen (ots)
Am Mittwoch wurde im deutsch-niederländischen Grenzkorridor ein überregionaler und behördenübergreifender Schwerpunkteinsatz zwischen der Nordsee (Dollart) bis nach Aachen durchgeführt. Der Schwerpunkt der Kontrollen lag in der Feststellung grenzüberschreitender Kriminalität.
Die Bundespolizeiinspektion Bad Bentheim beteiligte sich mit rund 250 Beamten an dem Einsatz und führte im Grenzkorridor von den Niederlanden zu Niedersachsen sowohl flexible als auch stationäre Fahndungsmaßnahmen an den grenzüberschreitenden Hauptverkehrsstraßen und dem grenzüberschreitenden Zugverkehr durch.
An der Autobahn 30 richtete die Bundespolizei bei Bad Bentheim auf dem Autobahnparkplatz "Waldseite Süd" eine stationäre Kontrollstelle ein, an der sich die Landespolizei Niedersachsen und die Bundeszollverwaltung beteiligten.
Im Rahmen des Einsatzes wurde auch die Einhaltung der Coronavirus-Einreiseverordnung überwacht. Seit der Einstufung der Niederlande als Hochinzidenzgebiet hat die Bundespolizei die Kontrolldichte an der deutsch-niederländischen Binnengrenze erhöht und bringt sich damit in den Gesamtprozess der Umsetzung der Coronaschutzmaßnahmen ein.
Im Rahmen der eintägigen Kontrollmaßnahmen wurden durch die Bundespolizei im niedersächsischen Grenzraum zu den Niederlanden insgesamt 415 Fahrzeuge, 13 Züge und 1053 Personen überprüft.
Ein 23-jähriger Deutscher wurde wegen Verstoßes gegen das Betäubungsmittelgesetz mit Haftbefehl gesucht und wurde zur Verbüßung von vier Tagen Kurzarrest in eine Justizvollzugsanstalt gebracht. Ein 37-jähriger moldauischer Staatsangehöriger wurde wegen Verstoßes gegen das Aufenthaltsgesetz in die Niederlande zurückgeschoben.
In 11 Fällen wurden Verstöße in Zusammenhang mit Betäubungsmitteln festgestellt.
In 79 Fällen konnte Reisende keinen Nachweis über einen negativen Corona-Test erbringen. Gegen diese Personen wurde jeweils eine Ordnungswidrigkeitsanzeige gefertigt. 12-mal war wegen fehlender digitaler Einreiseanmeldung eine schriftliche Ersatzmitteilung erforderlich. In 80 Fällen erfolgte ein Bericht an die zuständigen Gesundheitsbehörden.
Nach Eindruck der Bundespolizei hatten die meisten Reisenden aus den Niederlanden Verständnis für die Kontrollmaßnahmen, auch im Hinblick auf die Eindämmung des Infektionsgeschehens.
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