Bundespolizeiinspektion Bad Bentheim
BPOL-BadBentheim: Jugendliche werfen Gegenstände auf die Gleise
Schnellbremsung zweier Güterzüge
Schortens / Accum (ots)
Weil zwei 14-Jährige Gegenstände auf die Gleise der Bahnstrecke zwischen Oldenburg und Wilhelmshaven gelegt hatten, mussten zwei Güterzüge am Montag- und Dienstagabend jeweils eine Schnellbremsung einleiten.
Der erste Vorfall ereignete sich Montagabend um kurz vor 19 Uhr, als ein Güterzug ein Abflussrohr und mehrere Pflastersteine überfuhr. Diese stammten offenbar von einer im Nahbereich befindlichen Baustelle und wurden unterhalb der Straßenbrücke an der L 814 "Accumer Straße" auf die Gleise gelegt. Trotz einer sofort eingeleiteten Schnellbremsung überfuhr der Zug die Hindernisse. Am Ereignisort konnten bei der Sachverhaltsaufnahme durch die Bundespolizei noch auf einer Länge von ca. 30 Metern Reste von aufgelegten Pflastersteinen festgestellt werden. Die Lok wurde bei dem Zusammenstoß beschädigt, blieb aber fahrbereit. Die Bahnstrecke war wegen des Vorfalls von 19:04 bis 20:53 Uhr gesperrt.
Tags darauf kam es am Dienstagabend um kurz vor 18 Uhr an selber Stelle zu einem ähnlichen Ereignis. Diesmal lagen Steine und eine Holzlatte auf den Schienen, die von einem Güterzug überfahren wurden. Erneut kam es zu einer Schnellbremsung. Von 18:04 Uhr - 19:25 Uhr wurde der Zugverkehr auf dem betroffenen Streckenabschnitt eingestellt.
Diesmal hatte aber ein aufmerksamer Zeuge kurz vorher zwei Jugendliche beobachtet, die sich in der Nähe der Gleise aufhielten. Eine Streifenwagenbesatzung des Polizeikommissariats Jever griff die beiden Jungen im Alter von 14-Jahren im Gleisbereich auf und übergab sie der Bundespolizei. Die Beamten belehrten die beiden Jugendlichen eindringlich über die Gefahren im Bahnbereich und übergaben sie in die Obhut ihrer Erziehungsberechtigten.
Die Bundespolizei in Oldenburg hat wegen der beiden Vorfälle Ermittlungen wegen gefährlichen Eingriffs in den Bahnverkehrt eingeleitet. Nach den bisher vorliegenden Erkenntnissen sind die Teenager offenbar für beide Ereignisse verantwortlich.
Die Bundespolizei nimmt die beiden Vorfälle zum Anlass und weist insbesondere Eltern nochmals auf die Gefahren auf und an den Bahnanlagen hin. Der Aufenthalt im Gleisbereich ist verboten und lebensgefährlich. Neben der erheblichen Eigengefährdung bei unerlaubten Gleisüberschreitungen können überfahrene Steine weggeschleudert und zu regelrechten Geschossen werden.
Weiterhin ist der Bremsweg eines fahrenden Zuges erheblich länger als der eines Straßenfahrzeuges. Sprechen Sie mit Ihrem Kind über die Gefahren auf Bahngebiet. Erklären Sie ihm, welche Folgen es haben kann, auf Bahngebiet zu spielen. Achten Sie darauf, wo Ihr Kind seine Freizeit verbringt.
Kommt es durch das Betreten oder das Bereiten von Hindernissen im Bereich der Bahnanlagen zu einer Beeinträchtigung des Zugverkehrs, können neben strafrechtlichen Konsequenzen auch zivilrechtliche Forderungen der Eisenbahnverkehrsunternehmen auf die Verursacher zukommen. Solche Ansprüche können im Einzelfall noch bis zu 30 Jahren nach der Tat geltend gemacht werden.
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