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Bundespolizeiinspektion Flughafen Hamburg

BPOL-HH: Elektroschocker, Pfefferspray, Butterflymesser und drei Haftbefehle. Gleich mehrere Einsatzanlässe für die Bundespolizei am Flughafen Hamburg.

Hamburg (ots)

Gleich heute Morgen erschien ein 58-jähriger Spanier in der Zentralen Luftsicherheitskontrollstelle. In seinem Handgepäck stellten die Kontrollkräfte ein als Taschenlampe getarntes Elektroimpulsgerät ohne amtliche Zulassung und Prüfzeichen fest. Laut Waffengesetz sind Elektroschocker, die einen Gebrauchsgegenstand vortäuschen oder mit Gegenständen des täglichen Bedarfs verkleidet sind, als "getarnte Waffen" verboten. Hinzugerufene Bundespolizisten beschlagnahmten den Gegenstand und fertigten eine Strafanzeige.

Am späten Vormittag erschien eine 40-jährige Deutsche mit einem Flug aus Antalya. Bei der grenzpolizeilichen Einreisekontrolle stellten Bundespolizisten fest, dass die Frau im polizeilichen Fahndungssystem zur Festnahme ausgeschrieben war. Die Staatsanwaltschaft Bremen hatte gegen die 40-Jährige im Herbst 2017 einen Haftbefehl wegen Steuerhinterziehung erlassen. Das Amtsgericht hatte sie zu einer Geldstrafe von 4750,00 Euro verurteilt. Den Betrag konnte die Frau heute nicht aufbringen, musste daher in Haft und die Ersatzfreiheitsstrafe von 95 Tagen antreten.

Gestern Morgen stellte sich ein 34-jähriger rumänischer Staatsangehöriger der grenzpolizeilichen Ausreisekontrolle. Er war auf dem Weg zu seinem Flug nach Bukarest. Als Bundespolizisten seine Personalien mit dem Fahndungssystem abglichen, stießen sie auf eine Ausschreibung zur Festnahme durch die Staatsanwaltschaft Ingolstadt vom Herbst 2018. Das Amtsgericht Ingolstadt hatte den Mann zu einer Geldstrafe in Höhe von 400,00 Euro verurteilt, hinzu kamen noch 70,00 Euro Verfahrenskosten. Beglichen hatte er von der Strafe bisher 40,00 Euro. Den Rest zahlte er unmittelbar bei der Ausreisekontrolle und konnte nach Abschluss der polizeilichen Maßnahmen seine Reise fortsetzen.

Gestern Mittag erschien eine 23-jährige Schweizerin in der Luftsicherheitskontrollstelle. Die Kontrollkräfte fanden ein Reizstoffsprühgerät ohne erforderliches Prüfzeichen in ihrem Handgepäck. Dabei handelt es sich um einen verbotenen Gegenstand nach dem Waffengesetz. Bundespolizisten beschlagnahmten das Spray, fertigten eine Strafanzeige und erhoben eine Sicherheitsleistung in Höhe von 150,00 Euro.

Gestern Abend konnten Bundespolizisten am Flughafen Hamburg einen 53-jährigen Deutschen festnehmen. Er stellte sich der grenzpolizeilichen Einreisekontrolle eines Fluges aus Antalya. Der Mann war von der Staatsanwaltschaft bei dem Landgericht Lübeck zur Festnahme ausgeschrieben. Im Herbst des letzten Jahres hatte das Amtsgericht Oldenburg den 53-Jährigen durch einem Gesamtstrafenbeschluss zu einer Gesamtgeldstrafe von 200 Tagessätzen zu je 10,00 Euro verurteilt. Davon hatte der Mann noch 800,00 Euro zu zahlen. Da er den Betrag unmittelbar bei der Einreisekontrolle begleichen konnte, durfte er seinen Weg nach Abschluss der polizeilichen Maßnahmen fortsetzen.

Bereits am Freitag fanden Luftsicherheitskontrollkräfte ein verbotenes Butterflymesser im Reisegepäck eines 40-jährigen deutschen Reisenden. Bundespolizisten stellten das Messer sicher und fertigten eine Strafanzeige gegen den Mann.

Rückfragen bitte an:

Bundespolizeiinspektion Flughafen Hamburg
Maik Lewerenz
Telefon: +49 40 500 27-104
Mobil: +49 172/4275608
E-Mail: maik.lewerenz@polizei.bund.de
www.bundespolizei.de
Twitter: https://twitter.com/bpol_nord

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