Bundespolizeiinspektion Flughafen Hamburg
BPOL-HH: Hamburg Airport: Mehrere Festnahmen am Flughafen - 3 Personen müssen ins Gefängnis
Hamburg (ots)
Am Freitagmorgen wurde ein 30-jähriger Rumäne von der Bundespolizei kontrolliert. Er war mit einem Flug aus Bukarest angekommen. Die Abfrage im Fahndungssystem ergab einen Treffer. Die Person war im Mai 2019 von der Staatsanwaltschaft Hamburg wegen Trunkenheit im Verkehr sowie Fahrerflucht zu einer Geldstrafe von 60 Tagessätzen zu jeweils 20,-Euro verurteilt worden. Darüber hinaus waren Verfahrenskosten in Höhe von 269,42Euro zu zahlen. Die geforderten 1.469,42Euro konnten vor Ort von dem Mann nicht bezahlt werden. Daher musste er die Haftstrafe von 60 Tagen antreten.
Am Sonntagabend kontrollierten Beamte der Bundespolizei am Flughafen Hamburg eine 59-jährige Deutsche. Sie hielt sich im Ankunftsbereich im Terminal 1 auf. Die Beamten glichen ihre Daten mit dem polizeilichen Fahndungssystem ab. Dabei stellten sie fest, dass die Frau polizeilich gesucht wurde. Die Staatsanwaltschaft Hamburg hatte gegen sie im März 2019 wegen gefährlicher Körperverletzung sowie Sachbeschädigung einen Strafbefehl erlassen und sie zu 180 Tagessätzen zu jeweils 10,00 Euro verurteilt. Zusätzlich waren Verfahrenskosten in Höhe von 103,-Euro zu zahlen. Da die Frau die geforderten 1.903,-Euro vor Ort nicht zahlen konnte, musste sie ihre Haftstrafe von 180 Tagen antreten.
Am Montagnachmittag wurde ein 33-jähriger Nigerianer durch Beamte der Bundespolizei kontrolliert. Er plante ursprünglich eine Reise nach Rom, stellte sich jedoch versehentlich bei der polizeilichen Grenzkontrolle für einen anderen Flug an. Die Beamten überprüften seine Daten im Polizeicomputer und stellten fest, dass der Mann gesucht wurde. Die Staatsanwaltschaft Kempten (Allgäu) hatte gegen ihn im Juni 2017 wegen unerlaubter Einreise einen Vollstreckungshaftbefehl erlassen. Er wurde zu einer Strafe von 50 Tagessätzen zu jeweils 10,-Euro verurteilt. Zusätzlich waren Verfahrenskosten in Höhe von 1.196,67Euro zu zahlen. Da er bisher lediglich 250,-Euro gezahlt hatte, waren noch 1.446,67Euro zu zahlen. Die Person war nicht in der Lage, die geforderte Summe vor Ort zahlen und wurde daher in der Untersuchungshaftanstalt eingeliefert.
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