Bundespolizeiinspektion Flughafen Hamburg
BPOL-HH: Hamburg Airport: Pfefferspray sorgt für Ärger, Festnahmen wegen Diebstahls und Unterschlagung, Schwarzfahrer muss ins Gefängnis
Hamburg (ots)
Am Hamburg Airport entdeckten Luftsicherheitsassistenten Dienstagmittag ein verbotenes Pfefferspray in der Jackentasche einer Reisenden. Da dies nicht die erforderlichen Prüfzeichen hatte und auch keine Kennzeichnung zur Tierabwehr aufwies, handelt es sich um einen verbotenen Gegenstand nach dem Waffengesetz. Die Bundespolizei wurde zur Luftsicherheitskontrolle gerufen und stellte das Pfefferspray sicher. Die 20-jährige bulgarische Staatsangehörige gab sich ahnungslos und erklärte, nicht gewusst zu haben, dass das Pfefferspray in Deutschland verboten ist. Die Dame erhielt eine Strafanzeige wegen des Verstoßes gegen das Waffengesetz und konnte im Anschluss nach Sofia weiterreisen.
Dienstagnachmittag hat die Bundespolizei am Flughafen Hamburg einen 27-jährigen Bulgaren festgenommen. Als der Mann aus Varna ankam, stellte er sich bei der Grenzkontrolle an. Die Beamten der Bundespolizei überprüften seine Daten und stellten fest, dass er von der Staatsanwaltschaft Bremen wegen Diebstahls seit Dezember 2018 gesucht wird. Der Mann hatte 27 Tagessätze à 10 Euro zu zahlen. Außerdem waren 73,50 Euro Verfahrenskosten zu begleichen. Er bezahlte, musste die Ersatzfreiheitsstrafe von 27 Tagen nicht antreten und konnte weiterreisen.
Am Dienstagabend ist ein 25-jähriger Rumäne aus Bukarest am Hamburger Flughafen angekommen. Als er sich der grenzpolizeilichen Einreisekontrolle stellte, wurden die Beamten der Bundespolizei auf einen Haftbefehl der Staatsanwaltschaft Hagen aufmerksam. Er wurde im April dieses Jahres wegen Unterschlagung zu 20 Tagessätzen à 30 Euro verurteilt. Außerdem waren 89 Euro Verfahrenskosten zu begleichen. Da der Mann die geforderten 689 Euro bezahlen konnte, blieb ihm eine 20-tägige Gefängnisstrafe erspart und er konnte seine Reise fortsetzen.
Einen per Haftbefehl gesuchten Schwarzfahrer nahm die Bundespolizei am Flughafen Hamburg am Dienstagabend fest. Der 50-jährige Rumäne kam mit einem Flug aus Bukarest an und wurde bei der Grenzkontrolle überprüft. Die Beamten stellten beim Abgleich seiner Daten fest, dass der Mann seit April dieses Jahres wegen Erschleichen von Leistungen in sieben Fällen per Haftbefehl von der Staatsanwaltschaft Hamburg gesucht wird. Er hatte 40 Tagessätze à 8 Euro zu zahlen. Außerdem waren 4 Euro restlicher Geldstrafenanteil sowie 78,50 Euro Verfahrenskosten zu begleichen. Der Rumäne war nicht in der Lage, die geforderte Geldstrafe zu zahlen. Er wurde daher festgenommen, ins Gefängnis gebracht und muss dort nun eine Ersatzfreiheitsstrafe von 32 Tagen verbüßen.
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