Bundespolizeiinspektion Flughafen Hamburg
BPOL-HH: Festnahmen am Flughafen Hamburg: Insolvenzverschleppung, Verstoß gegen das Betäubungsmittelgesetz und unerlaubte Einreise
Hamburg (ots)
Die Bundespolizei konnte am Wochenende drei Haftbefehle am Flughafen Hamburg vollstrecken. Ein weiterer Fluggast hatte ein Butterflymesser im Gepäck und erhielt eine Strafanzeige.
Ein 33-jähriger jordanischer Staatsangehöriger stellte sich gestern Abend der grenzpolizeilichen Ausreisekontrolle. Bundespolizisten stellten schnell fest, der Mann war zur Festnahme von der Staatsanwaltschaft München I ausgeschrieben, da er eine restliche Geldstrafe in Höhe von 7.600,00 Euro bisher nicht gezahlt hatte. Das Amtsgericht München hatte gegen den 33-Jährigen Anfang 2019 wegen des Verstoßes gegen das Betäubungsmittelgesetz einen Strafbefehl in Höhe von 9.000,00 Euro erlassen. Einen Teil davon hatte der Mann bereits beglichen. Nach anfänglichen Schwierigkeiten konnte er dann abschließend den restlichen Betrag aufbringen und entging somit seiner Haftstrafe. Den Flug nach Dubai erreichte er nicht mehr rechtzeitig.
Er war am Samstagnachmittag auf dem Weg zu seinem Flug nach Skopje. Zuvor stellte er sich der grenzpolizeilichen Ausreisekontrolle bei der Bundespolizei am Flughafen Hamburg. Der 25-jährige kosovarische Staatsangehörige legte zur Kontrolle seinen Reisepass vor. Die Beamten glichen seine Daten mit dem polizeilichen Fahndungssystem ab und landeten einen Treffer. Der Mann wurde von der Staatsanwaltschaft Heidelberg gesucht. Da er eine offene Geldstrafe bisher nicht gezahlt hatte, war er zur Festnahme ausgeschrieben. Das Amtsgericht Heidelberg hatte den 25-Jährigen im Frühjahr 2015 wegen unerlaubter Einreise zu einer Geldstrafe in Höhe von 670,00 Euro verurteilt. Noch vor Ort beglich er am Samstag die offene Summe und konnte weiterreisen.
Ebenfalls am Samstagnachmittag stellte sich ein 47-jähriger deutscher Staatsangehöriger der Grenzkontrolle durch die Bundespolizei. Der Mann war auf dem Weg nach Pristina. Dass auch nach ihm wurde gefahndet wurde, stellten die Bundespolizisten bei der Abfrage seine Daten fest. Das Amtsgericht Nürnberg hatte den 47-jährigen wegen Insolvenzverschleppung zu einer Geldstrafe in Höhe von 4.500,00 Euro verurteilt. Den Betrag hatte er nicht bezahlt. Am Samstag holte er dies noch vor Ort nach. Nach Abschluss der polizeilichen Maßnahmen machte er sich auf den Weg zu seinem Flug.
Bei der Reisegepäckkontrolle entdeckten Luftsicherheitsassistenten bereits am Samstagvormittag ein Butterflymesser im Koffer eines Fluggastes. Dabei handelt es sich um einen verbotenen Gegenstand nach dem Waffengesetz. Das Messer wurde durch die Bundespolizei beschlagnahmt. Die 18-jährige deutsche Staatsangehörige wusste nach eigenen Angaben nicht, dass das Messer verboten ist. Die junge Frau erhielt eine Strafanzeige und konnte im Anschluss ihre Reise fortsetzen.
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