Bundespolizeiinspektion Flughafen Hamburg
BPOL-HH: Vorsicht vor "weihnachtlichen Langfingern" - Bundespolizei, Polizei Hamburg und Zoll informieren zum Thema "Sicherheit auf Reisen"
Hamburg (ots)
Nicht nur die fleißigen Weihnachtselfen sind zu Weihnachten besonders aktiv. Auch Taschen- und Handgepäckdiebe haben zu dieser Zeit Hochkonjunktur.
Diese suchen sich ihre Opfer gezielt in der räumlichen Enge und in dem Gedränge auf den Weihnachtsmärkten, den Einkaufpassagen und den ebenfalls stärker frequentierten Bahnhöfen und Zügen des Nah- und Fernverkehrs sowie den Flughäfen aus.
Daher wird die Bundepolizeiinspektion Flughafen Hamburg in Zusammenarbeit mit der Polizei Hamburg (PK34) sowie dem Zollamt Hamburg Flughafen einen Präventionsstand betreiben. Am 19. und 20. Dezember in der Zeit von 08:00 Uhr bis 16:00 Uhr können sich die Reisenden am Flughafen Hamburg (Terminal 1) Informationen zum Thema "Sicherheit auf Reisen" einholen.
Ein paar einfache Tipps können die Wahrscheinlichkeit, Opfer eines Taschen- oder Handgepäckdiebstahls zu werden, bereits minimieren:
- Nur so viel Bargeld und Zahlungskarten mitnehmen wie nötig - Bargeld und Zahlungskarten in verschiedenen, verschlossenen Innentaschen der Kleidung aufbewahren und möglichst nah am Körper tragen - Taschen immer mit der Verschlussseite zum Körper tragen, insbesondere im Gedränge - Vor allem im Gedränge besonders auf die mitgeführten Wertsachen und Taschen achten
Weitere Hinweise zum Thema Diebstahlsprävention sind unter https://www.bundespolizei.de/Web/DE/02Sicher-im-Alltag/01Vorsicht-Taschendiebstahl/Achten-sie-auf-Ihre-Wertsachen/achten-sie-auf-ihre-wertsachen_node.html bereitgestellt.
Sollte man dennoch Opfer eines Taschen- oder Handgepäckdiebstahls geworden sein, so gilt insbesondere für das Abhandenkommen von Zahlungskarten:
- Sofort sperren lassen (Sperr-Notruf 116 116). - Damit die Debitkarte (z.B. girocard, früher ec-Karte) auch für das elektronische Lastschriftverfahren (SEPA Lastschrift) gesperrt werden kann, für das nur eine Unterschrift und keine PIN benötigt wird, muss der Verlust bei der Polizei gemeldet werden. Nur dort kann eine so genannte freiwillige KUNO-Sperrung bei den Handelsunternehmen veranlasst werden. Erst dann wird die Karte beim Bezahlen in Geschäften auch im Lastschriftverfahren abgelehnt.
Die Bundespolizeiinspektion Flughafen Hamburg wünscht Ihnen allen eine ruhige und friedliche Weihnachtszeit.
Rückfragen bitte an:
Bundespolizeiinspektion Flughafen Hamburg
Marcus Henschel
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