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Bundespolizeiinspektion Flughafen Hamburg

BPOL-HH: Hamburg Airport: Trunkenheit im Verkehr endet im Gefängnis, zahlreiche Festnahmen am Wochenende

Hamburg (ots)

Am Freitagnachmittag wurde ein 33-jähriger Spanier im Terminal 1 kontrolliert. Bei der Fahndungsabfrage stellten die Beamten der Bundespolizei fest, dass der Mann seit Oktober 2019 wegen Kennzeichenmissbrauchs von der Staatanwaltschaft Oldenburg zur Festnahme ausgeschrieben ist. Er hatte 30 Tagessätze zu jeweils 40 Euro zu zahlen; hinzu kamen Kosten i. H. v. 75 Euro. Durch Zahlung der geforderten Gesamtsumme von 1275 Euro blieben ihm die 30 Tage Ersatzfreiheitsstrafe erspart und er konnte weiterreisen.

Am Samstagvormittag kam ein 33-jähriger Georgier aus Istanbul am Hamburger Flughafen an und stellte sich bei der grenzpolizeilichen Einreisekontrolle an. Bei der Fahndungsüberprüfung stellten die Beamten der Bundespolizei fest, dass der Mann von der Staatsanwaltschaft Bremen gesucht wurde. Diese hatte den Mann im Juli 2019 wegen des Fahrens ohne Fahrerlaubnis sowie Urkundenfälschung zu einer Geldstrafe von 60 Tagessätzen zu jeweils 10 Euro verurteilt. Hiervon hatte er bisher jedoch erst einen Teil gezahlt, sodass noch 90 Euro Restgeldstrafe offen waren. Hinzu kamen noch die Kosten des Verfahrens i. H. v. 105 Euro. Durch Zahlung der geforderten Gesamtsumme von 195 Euro blieben ihm die 9 Tage Ersatzfreiheitsstrafe erspart und er konnte weiterreisen.

Am Samstagnachmittag wurde ein 41-jähriger Mazedonier zur grenzpolizeilichen Ausreisekontrolle bei den Beamten der Bundespolizei vorstellig. Er wollte nach Skopje fliegen. Bei der Überprüfung des Fahndungscomputers wurde festgestellt, dass der Mann seit August 2016 von der Staatsanwaltschaft Hamburg zur Festnahme wegen Diebstahls ausgeschrieben ist. 50 Tagessätze zu jeweils 8 Euro waren zu zahlen. Weiterhin waren 82 Euro Verfahrenskosten zu entrichten. Der Mann konnte die geforderten 482 Euro zahlen und musste somit nicht die 50 Tage Ersatzfreiheitsstrafe antreten.

Die Bundespolizei konnte am Samstagabend einen 39-jährigen deutschen Staatsbürger am Flughafen Hamburg festnehmen. Er kam aus Sofia an und stellte sich bei der grenzpolizeilichen Einreisekontrolle an. Bei der Fahndungsüberprüfung stellten die Beamten der Bundespolizei fest, dass der Mann von der Staatsanwaltschaft Braunschweig gesucht wurde. Diese hatte den Mann im März 2019 wegen vorsätzlicher Trunkenheit im Verkehr, vorsätzlicher Straßenverkehrsgefährdung im Verkehr in Tateinheit mit fahrlässiger Körperverletzung sowie unerlaubtem Entfernen vom Unfallort zu einer Geldstrafe von 100 Tagessätzen zu jeweils 30 Euro verurteilt. Hiervon hatte er bisher jedoch erst einen Teil gezahlt, sodass noch 2520 Euro Restgeldstrafe offen waren. Hinzu kamen noch die Kosten des Verfahrens i. H. v. 122,50 Euro. Da der Herr nicht in der Lage war, die geforderten 2642,50 Euro zu zahlen, wurde der Mann anschließend in die Untersuchungshaftanstalt Hamburg gebracht, um die Ersatzfreiheitsstrafe von 84 Tagen anzutreten.

Sonntagmittag kam es erneut zu einer Festnahme am Flughafen Hamburg. Ein 25-jähriger Italiener kam aus London an und stellte sich bei der grenzpolizeilichen Einreisekontrolle an. Als die Beamten der Bundespolizei das Ergebnis des Fahndungscomputers überprüften, stellten sie fest, dass der Mann von der Staatsanwaltschaft Potsdam gesucht wurde. Diese hatte den Mann im Mai 2019 wegen des unerlaubten Besitzes von Betäubungsmitteln zu einer Geldstrafe von 30 Tagessätzen zu jeweils 10 Euro verurteilt. Hinzu kamen noch die Kosten des Verfahrens i. H. v. 957,63 Euro. Die geforderte Gesamtsumme i. H. v. 1257,63 Euro konnte der Herr nicht aufbringen. Er rief daraufhin seinen Bruder an, der sich umgehend auf den Weg zur Bundespolizei am Flughafen machte, um für seinen Bruder die Geldstrafe zu zahlen. Am Flughafen angekommen gerieten die beiden Brüder jedoch dermaßen in einen Streit, dass der eine der beiden nicht mehr bereit war, die Geldstrafe zu zahlen. Daher wurde der 25-jähriger Italiener, der von der Staatsanwaltschaft Potsdam gesucht wurde, in die Untersuchungshaftanstalt Hamburg gebracht, um die Ersatzfreiheitsstrafe von 30 Tagen anzutreten. Der Grund für die Streitigkeiten konnte nicht verifiziert werden.

Rückfragen bitte an:

Bundespolizeiinspektion Flughafen Hamburg
Marcus Henschel
Telefon: 040 500 27-104
Mobil: 0172 427 56 08
Fax: 040 500 27-272
E-Mail: marcus.henschel@polizei.bund.de
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