Bundespolizeiinspektion Flughafen Hamburg
BPOL-HH: Bundespolizei am Hamburg Airport: europäischer Haftbefehl endet für Reisenden in der JVA, Pfefferspray führt zur Strafanzeige
Hamburg (ots)
Am gestrigen Dienstag forderten zwei herausragende Sachverhalte die Bundespolizei am Flughafen Hamburg.
Im Rahmen des internationalen polizeilichen Informationsaustausches nahm die dänische Polizei Kontakt zur Bundespolizei am Flughafen Hamburg auf. Es wurde mitgeteilt, dass in Dänemark national wie auch in der Öffentlichkeit nach einem 28-jährigen türkischen Staatsangehörigen gefahndet wird. Ihm wird unerlaubtes Entfernen vom Unfallort mit Personenschaden vorgeworfen. Die Tat ereignete sich Mitte April 2022. Ermittlungen der dänischen Behörden ergaben die Vermutung, dass die Person über Hamburg in die Türkei reisen möchte. Tatsächlich wollte gegen 14 Uhr ein 28-jähriger türkischer Staatsangehöriger von Hamburg nach Istanbul fliegen. Er stellte sich zur grenzpolizeilichen Ausreisekontrolle an. Bei der Fahndungsabfrage durch die Bundespolizei stellte sich heraus, dass der Mann auf Grund eines europäischen Haftbefehls von Dänemark zur Fahndung ausgeschrieben ist. Er wurde festgenommen. Ein Gerichtsprozess in Dänemark wird folgen. Nach dänischem Recht droht ihm dort nun eine Haftstrafe von bis zu acht Jahren. Er wurde in eine Untersuchungshaftanstalt in Hamburg gebracht und wartet dort nun auf eine Entscheidung zur Auslieferung nach Dänemark.
Gegen 17:00 Uhr machte sich eine 54-jährige deutsche Staatsangehörige auf den Weg nach Danzig. Die Luftsicherheitsassistenten kontrollierten die Frau und das mitgeführte Handgepäck in der zentralen Luftsicherheitskontrolle. Dabei entdeckten sie ein Pfefferspray in ihrem Rucksack. Da dies nicht die erforderlichen Prüfzeichen hatte und auch keine Kennzeichnung zur Tierabwehr aufwies, handelt es sich um einen verbotenen Gegenstand nach dem Waffengesetz. Die Bundespolizei wurde hinzugerufen und stellte das Pfefferspray sicher. Durch die polizeilichen Maßnahmen konnte eine Gefährdung der Luftsicherheit ausgeschlossen werden. Sie erhielt eine Strafanzeige wegen des Verstoßes gegen das Waffengesetz. Im Anschluss konnte sie weiterreisen.
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