Bundespolizeiinspektion Flughafen Hamburg
BPOL-HH: Hamburg Airport: zahlreiche Festnahmen sowie ein Pfefferspray - turbulentes Wochenende für die Bundespolizei
Hamburg (ots)
Das vergangene Wochenende hat der Bundespolizei am Hamburger Flughafen allerhand Arbeit beschert. Doch der Reihe nach:
Am frühen Samstagmorgen gegen 1:00 Uhr kontrollierte eine Streife der Bundespolizei eine orientierungslos wirkende 42-jährige litauische Staatsangehörige. Die Fahndungsabfrage ergab, dass die Dame von der Staatsanwaltschaft Hamburg seit Juli 2022 per Haftbefehl wegen Diebstahls gesucht wird. Sie hatte eine Geldstrafe von 120 Tagessätzen zu jeweils 5 Euro zu entrichten. Davon hatte sie bisher lediglich einen Teil beglichen, sodass nun 395 Euro Geldstrafe fällig waren. Alternativ hätte sie für 79 Tage ins Gefängnis gehen müssen. Hinzu kamen Verfahrenskosten in Höhe von 1.412 Euro. Die Frau konnte die geforderte Gesamtsumme in Höhe von 1.807 Euro nicht begleichen, sodass sie in die Hamburger Untersuchungshaftanstalt eingeliefert wurde.
Ein 46-jähriger türkischer Staatsangehöriger wollte von Hamburg nach Antalya fliegen. Gegen 9:00 Uhr stellte er sich zur grenzpolizeilichen Ausreisekontrolle an und wurde von den Beamten der Bundespolizei überprüft. Diese stellten im Fahndungssystem fest, dass er per Haftbefehl gesucht wird. Die Staatsanwaltschaft bei dem Landgericht Lübeck hatte ihn Ende September 2022 wegen vorsätzlichen Fahrens ohne Fahrerlaubnis zur Festnahme ausgeschrieben. Er hatte eine Geldstrafe von 30 Tagessätzen zu jeweils 28 Euro zu entrichten. Davon zahlte er bisher lediglich erst einen Teil, sodass nun 672 Euro zu zahlen waren. Der Mann lieh sich das Geld bei einer Mitreisenden und konnte so die geforderte Gesamtsumme in Höhe von 672 Euro begleichen. Anschließend konnte er weiterreisen.
Weiter ging es am Samstagnachmittag gegen 16:30 Uhr in der zentralen Luftsicherheitskontrolle. Ein 40-jähriger russischer Staatsangehöriger wollte nach Helsinki fliegen und ließ unter anderem seinen Rucksack kontrollieren. Bei der Durchleuchtung fiel auf, dass sich darin ein Pfefferspray befand. Beamte der Bundespolizei überprüften das Spray schließlich genauer und stellten fest, dass es sich dabei um ein einen verbotenen Gegenstand nach dem Waffengesetz handelt, da dies nicht die erforderlichen Prüfzeichen hatte und auch keine Kennzeichnung zur Tierabwehr aufwies. Die Beamten stellten das Pfefferspray sicher. Durch die polizeilichen Maßnahmen konnte eine Gefährdung der Luftsicherheit ausgeschlossen werden. Der Mann erhielt eine Strafanzeige wegen des Verstoßes gegen das Waffengesetz. Außerdem musste er eine Sicherheitsleistung in Höhe von 300 Euro zahlen. Im Anschluss konnte er weiterreisen.
Wenig später in der Einreisekontrolle eines Fluges aus Istanbul. Ein 25-jähirger legt der Bundespolizei seinen Personalausweis vor. Auch hier zeigt der Fahndungscomputer einen Treffer an. Die Staatsanwaltschaft Hamburg hat den Mann Ende September 2022 zur Festnahme ausgeschrieben, da er wegen vorsätzlicher Körperverletzung zu einer Geldstrafe von 80 Tagessätzen zu jeweils 30 Euro verurteilt worden ist. Ersatzweise war eine 80-tägige Haftstrafe anzutreten. Hinzu kamen Verfahrenskosten von 92,50 Euro. Glück im Unglück: Seine Familie, die den Mann am Flughafen abholen wollte und hier auf ihn wartete, konnte die geforderte Gesamtsumme in Höhe von 2492,50 Euro zahlen und ersparte so dem Mann die Haftstrafe. Er konnte anschließend weiterreisen.
Sonntagvormittag gegen 10:30 Uhr. Eine 51-jährige türkische Staatsangehörige kommt aus Izmir am Hamburger Flughafen an. Bundespolizisten kontrollierten sie zur Einreise und stellen fest, dass die Staatsanwaltschaft beim Landgericht Itzehoe seit Anfang September 2022 nach der Frau per Haftbefehl sucht. Wegen Verwendens von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen ist sie zu 30 Tagessätzen zu jeweils 20 Euro verurteilt worden. Da sie diese Geldstrafe noch nicht vollumfänglich gezahlt hatte, waren nun noch 260 Euro zu zahlen. 13 Tage Ersatzfreiheitsstrafe standen alternativ im Raum. Die Reisende war nicht in der Lage, das Geld zu zahlen. Ihr Mann, der als Abholer auf sie wartete, zahlte jedoch. So konnte die Dame weiterreisen.
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