Bundespolizeiinspektion Flughafen Hamburg
BPOL-HH: Bundespolizei am Hamburg Airport: Drei Festnahmen am Wochenende
Hamburg (ots)
Am Samstag gegen 8:50 Uhr wollte ein 24-jähriger türkischer Staatsangehöriger nach Istanbul fliegen. Er wurde von der Bundespolizei bei der Ausreise kontrolliert. Die Fahndungsabfrage ergab, dass der Mann von der Staatsanwaltschaft Passau seit Dezember 2022 wegen unerlaubter Einreise gesucht wird. Laut Haftbefehl waren 90 Tagessätze zu jeweils 10 Euro zu zahlen. Er hatte bisher lediglich 20 Euro gezahlt, sodass nun noch 880 Euro zu zahlen waren. Anderenfalls wären 88 Tage Ersatzfreiheitsstrafe zu verbüßen gewesen. So viel Bargeld konnte der Mann so schnell nicht abheben, sodass er einen Freund anrief. Dieser zahlte die geforderten 880 Euro bei der Bundespolizei am Flughafen Hamburg ein. Seinen ursprünglich geplanten Flug verpasste der Mann jedoch, sodass er auf einen späteren Flug nach Istanbul umbuchen musste. Weiter ging es am Samstagnachmittag gegen 14:30 Uhr. Ein 31-jähriger bulgarischer Staatsangehöriger kam aus Sofia an. Im Rahmen der grenzpolizeilichen Einreisekontrolle wurde er durch Beamte der Bundespolizei kontrolliert. Im Fahndungssystem war er mit zwei Festnahmen vermerkt: Die Staatsanwaltschaft Hannover sucht seit dem 01. April 2022 wegen Betrugs in Tateinheit mit vorsätzlichem Fahren ohne Fahrerlaubnis sowie Computerbetrug in drei Fällen nach dem Mann. Es waren 140 Tagessätze in Höhe von jeweils 5 Euro zu zahlen. Hinzu kamen Verfahrenskosten von 1031 Euro. Alternativ waren 140 Tage Ersatzfreiheitsstrafe vermerkt. Ein weiterer Haftbefehl von der Staatsanwaltschaft Hannover vom August 2021 war ebenfalls hinterlegt. Wegen vorsätzlichen Fahrens ohne Fahrerlaubnis in 4 Fällen waren noch 29 Tagessätze von ursprünglich 50 Tagessätzen zu jeweils 10 Euro zu zahlen. Hier kamen noch 811 Euro Verfahrenskosten hinzu. Als Ersatzfreiheitsstrafe standen 29 Tage im Raum. Er selbst war nicht in der Lage, das Geld abzuheben. Er rief daher zahlreiche Bekannte an, die ihm jedoch nicht helfen konnten. Daher wurde er am Samstagabend in die Untersuchungshaftanstalt Hamburg eingeliefert. Sonntagabend gegen 18 Uhr kam es schließlich zur Festnahme eines 28-jährigen bulgarischen Staatsangehörigen, der zuvor aus Rom angekommen war. Er wurde durch Kräfte der Bundespolizei kontrolliert und im Fahndungssystem abgefragt. Dabei stellte sich heraus, dass gegen den Fluggast zwei Haftbefehle vorlagen: die Staatsanwaltschaft Schwerin hat ihn im September 2022 wegen Fahrens ohne Fahrerlaubnis in 3 Fällen zu einer Gesamtgeldstrafe von 80 Tagessätzen zu jeweils 15 Euro verurteilt. Davon wurde jedoch erst ein Teil beglichen, sodass nun noch 465 Euro zu zahlen waren. Alternativ standen 31 Tage Ersatzfreiheitsstrafe im Haftbefehl. Hinzu kamen Kosten in Höhe 135 Euro. Haftbefehl Nummer zwei war ebenfalls von der Staatsanwaltschaft Schwerin. Wegen vorsätzlichen Fahrens ohne Fahrerlaubnis war er zu 30 Tagessätzen zu jeweils 20 Euro verurteilt worden. Davon waren noch 10 Tagessätze zu zahlen. Hier kamen noch 125 Euro Verfahrenskosten hinzu. Der Mann konnte die geforderte Gesamtsumme von 925 Euro zahlen und weiterreisen.
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