Bundespolizeiinspektion Hannover
BPOL-H: Bundespolizeiinspektion Hannover nimmt aggressives und bewaffnetes Diebesduo fest
Hannover (ots)
Gestern Morgen gegen halb sieben konnten Beamte der Bundespolizeiinspektion Hannover zwei marokkanische Diebe (22, 25) festnehmen.
Ein 55-jähriger deutscher Staatsangehöriger alarmierte die Bundespolizei, nachdem er bemerkte, dass die beiden Diebe in einem InterCity Express von Bremen nach Hannover seinen Rucksack stehlen wollten. Die Diebstahlshandlung konnte durch den Mann unterbunden werden. Nach Halt des Zuges im Hauptbahnhof Hannover versuchten die Täter zu flüchten. Der Geschädigte verfolgte die Täter, woraufhin einer von ihnen dem Deutschen Pfefferspray ins Gesicht sprühte. Die beiden jungen Männer entkamen zunächst unerkannt.
Die Bundespolizei wertete umgehend die Aufzeichnung der Videoüberwachungsanlage im Hauptbahnhof aus und leitete eine Fahndung ein. Nur eine halbe Stunde später waren Zivilfahnder erfolgreich und konnten die beiden Täter stellen und festnehmen. Auch hierbei wollte der 25-Jährige sein Pfefferspray einsetzen, was aber unterbunden und das Pfefferspray beschlagnahmt werden konnte. Darüber hinaus führte der 22-Jährige ein Küchenmesser im Hosenbund mit sich. Auch das Messer wurde beschlagnahmt, bevor das aggressive Duo auf die Wache verbracht wurde.
Dort fanden die Beamten bei dem 25-Jährigen noch eine geringe Menge an Marihuana auf. Bei den folgenden polizeilichen Maßnahmen leistete der Mann aktiv Widerstand, in dem er in der Wache randalierte und sich mit vollem Körpereinsatz gegen die Maßnahmen der Beamten sperrte. Beide Täter gaben zunächst an, dass sie erst 17 Jahre alt seien. Da sie aber bereits hinlänglich wegen verschiedenster Delikte polizeibekannt waren, konnten die tatsächlichen Personalien schnell ermittelt werden. Dabei fiel den Beamten auf, dass sie sich zusätzlich unerlaubt im Bundesgebiet aufhalten und kein legaler Aufenthaltsstatus vorliegt.
Erst nachdem die Bundespolizisten Ermittlungsverfahren wegen Diebstahls mit Waffen im Versuch, gefährlicher Körperverletzung, Verstoßes gegen das Betäubungsmittelgesetz, Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte und Verstoßes gegen das Aufenthaltsgesetz einleiteten, duften sie die Wache mit einer Anlaufbescheinigung verlassen.
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