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Bund Deutscher Kriminalbeamter (BDK)

BDK: Pressemitteilung des BDK Landesverband Mecklenburg-Vorpommern

Mecklenburg-Vorpommern (ots)

Nachdem nun auch Abgeordnete der SPD-Landtagsfraktion die Schaffung einer Stelle einer/eines Polizeibeauftragten befürworten (1), möchte der Bund Deutscher Kriminalbeamter Mecklenburg-Vorpommern diese Forderung gerne unterstützen.

Bereits im Juli 2019 haben wir uns sowohl an die Regierungsparteien, als auch an die Opposition und außerparlamentarische Opposition mit dieser Forderung gewandt. Warum ist es heute genauso aktuell wie vor ein paar Monaten? Bereits im Juli haben wir uns mit dem Thema rund um das SEK, aber auch der Prepper-Gruppierung »Nordkreuz« beschäftigt und sehen es endlich an der Zeit eine am Landtag unabhängige Stelle einer/eines Polizeibeauftragten zu schaffen. Es ist schade, dass das Innenministerium M-V diesen Vorschlag mit Schreiben vom 12. August 2019 ablehnte. Der darin erörterteVerweis auf bisher bestehende und bewährte Strukturen zur Erkennung von Fehlverhalten innerhalb der Polizei scheint sich zu widerlegen, wenn schon drei (???) Monate nach der Antwort eine Umsetzung des Abteilungsleiters Polizei und des Direktors LKA aufgrund der Erkenntnisse einer externen unabhängigen Kommission erfolgt. Es liegt die Vermutung nahe, dass sich das bisherige System doch nicht so gut bewährt hatund über Verbesserungen nachzudenken ist.

Unabhängig vom Ergebnis der Prüfung der negativen Ereignisse innerhalb der Landespolizei sehen wir in der Zukunft mit der Schaffung einer/eines unabhängigen Polizeibeauftragten die Möglichkeit die Akzeptanz und das hohe Ansehen der Polizei aufrecht zu erhalten bzw. noch zu erhöhen. Der BDK geht davon aus, dass

   - sich durch die Funktion des Polizeibeauftragten die 
     Arbeitszufriedenheit und damit die Motivation der Mitarbeiter 
     innerhalb der Landespolizei erhöht.
   - die Akzeptanz der Bürger in die Polizeiarbeit steigt.
   - die positiven Erfahrungen anderer Bundesländer, die einen 
     Polizeibeauftragten bereits eingeführt haben, auch auf 
     Mecklenburg-Vorpommern zutreffen würden.
   - die/der Polizeibeauftragte aufgrund von Hinweisen über evtl. 
     strukturelle Mängel, Fehlentwicklungen, Verletzung von 
     Rechtsstaatlichkeit, Fehlverhalten in Einzelfällen, usw. 
     frühzeitiger und effektiver eingreifen kann.
   - aufgrund des internen Drucks (in erhöhtem Maße in den 
     Spezialeinheiten) nicht jeder Beschäftigte in der Landespolizei 
     Beschwerden auf dem Dienstweg einreichen möchte und daher mit 
     der/dem Polizeibeauftragten eine weitere von der Hierarchie 
     unabhängige Möglichkeit entstehen würde.
   - die/der Polizeibeauftragte durch Transparenz und als Bindeglied 
     ein wesentlicher Baustein zum Erhalt unserer 
     freiheitlich-demokratischen Grundordnung sein kann.

Auch in Berlin ist diese Entscheidung nun gefallen und die Regierungsparteien haben sich auf die Schaffung einer/eines Polizeibeauftragten geeinigt, die/der zudem mit weitreichenden Rechten ausgestattet werden soll. (2) Gleiches wird in weiteren Ländern aber auch auf Bundesebene gefordert. (3)

Der BDK M-V ist sich sicher, dass die Einführung einer/eines Polizeibeauftragten nicht als Kontrollinstanz des einzelnen Mitarbeiters anzusehen ist, sondern zu einer nachhaltigen Stärkung einer objektiven und ehrlichen Kommunikationsstruktur sowie Fehlerkultur in der Polizei führen könnte. Erfahrungen anderer Bundesländer zeigen, dass sich entsprechende Ressentiments gegenüber der Stelle nicht bewahrheitet haben.

Daher unterstützt der BDK die Forderung zur Schaffung einer/eines beim Landtag angesiedelten unabhängigen Polizeibeauftragten mit entsprechenden Rechten und Pflichten.

BDK Mecklenburg-Vorpommern

Der geschäftsführende Landesvorstand

(1) Vgl. Nordkurier (2019): https://www.nordkurier.de/mecklenburg-vorpommern/spd-wettert-ueberinnenminister-caffier-2737602411.html

(2) Vgl. Taz.de: URL: https://taz.de/Polizeibeauftragter-fuer-Berlin/!5644768&s=polizei+berlin/

(3) Vgl. Bundestag.de: URL: https://www.bundestag.de/dokumente/textarchiv/2019/kw12-debundespolizeibeauftragtengesetz-628920

Rückfragen bitte an:

Bund Deutscher Kriminalbeamter (BDK)
Telefon: +49 700 235 10000
E-Mail: presse@bdk.de
https://www.bdk.de/

Original-Content von: Bund Deutscher Kriminalbeamter (BDK), übermittelt durch news aktuell

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