POL-BN: Bonn-Gronau: Trunkenheitsfahrten mit E-Scootern - Polizei ordnet Blutproben an
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Bonn (ots)
Gleich zwei Fälle von Trunkenheit im Verkehr im Zusammenhang mit E-Scootern beschäftigte die Bonner Polizei am Samstagabend (10.08.2019):
Die Entnahme eine Blutprobe war die Folge für einen 31-Jährigen, der gegen 19:05 Uhr den gemeinsamen Geh- und Radweg der Friedrich-Ebert-Allee in Richtung Bonn befuhr. Leider war der Mann nicht alleine auf dem Elektrokleinstfahrzeug unterwegs. Zudem fuhr er auch noch in Schlangenlinien. Die Beamten hielten den 31-Jährigen und seine 26-jährige "Mitfahrerin" an. Der Verdacht des Alkoholkonsums bestätigte sich nach einem freiwillig durchgeführten Atemalkoholvortest. Das Ergebnis war rund 1,6 Promille. Auch die 26-Jährige war alkoholisiert. Ein Arzt entnahm dem 31-Jährigen auf der Wache Duisdorf eine Blutprobe. Die Polizisten stellten außerdem seinen Führerschein sicher. Den Mann erwartet ein Ermittlungsverfahren wegen Trunkenheit im Verkehr.
Auch ein 21-Jähriger war gegen 19:25 Uhr auf der Heussallee nicht alleine unterwegs. Er beförderte auf dem E-Scooter eine 21-jährige Frau auf seiner Fahrt in Richtung B 9. Bei der Kontrolle ergaben sich Hinweise auf Alkoholkonsum. Ein Vortest ergab einen Wert von rund 1,5 Promille. Dem Mann wurde ebenfalls auf einer Polizeiwache eine Blutprobe entnommen. Zur Sicherung des Strafverfahrens musste der irische Staatsbürger ohne festen Wohnsitz in Deutschland eine Sicherheitsleistung hinterlegen.
Die Polizei Bonn weist ausdrücklich darauf hin:
- Bei der Benutzung von E-Scootern gelten die gleichen Promillegrenzen wie für Autofahrer
Was darf ich und was darf ich nicht? Rechtliche Infos und Hinweise zu E-Scootern hat die Bonner Polizei in einem Faltflyer zusammengestellt, der auf der Internetseite bonn.polizei.nrw zum Download angeboten wird und sich auch im Anhang dieser Meldung befindet.
Direktlink: https://bonn.polizei.nrw/artikel/e-scooter-grenzenloser-spass
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