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POL-BN: Bonn-Beuel: Drei Verletzte bei Verkehrsunfall mit Funkstreifenwagen - Verkehrskommissariat der Kölner Polizei übernahm Ermittlungen

Bonn (ots)

In den frühen Morgenstunden des 13.06.2020 ereignete sich auf dem Landgrabenweg in Bonn-Beuel ein folgenschwerer Verkehrsunfall unter Beteiligung eines Funkstreifenwagens der Bonner Polizei.

Vor dem Unfallgeschehen war der Polizei ein Körperverletzungsdelikt auf dem Münsterplatz in der Bonner City gemeldet worden. Gegenüber den kurze Zeit später vor Ort eintreffenden Einsatzkräften verweigerte ein augenscheinlich alkoholisierter 17-Jähriger die Angabe seiner Personalien. Im weiteren Verlauf trat und spuckte er nach den Polizisten, die in dieser Situation auch Pfefferspray einsetzten. Der Beschuldigte wurde schließlich fixiert und zur Verhinderung weiterer Straftaten in Gewahrsam genommen.

Auf dem Weg von der Bonner City zum Polizeipräsidium ereignete sich dann der Verkehrsunfall: Der Beschuldigte setzte auch auf der Rücksitzbank des Funkstreifenwagens sein aggressives Verhalten weiter fort - nach Angaben der Polizisten spuckte und trat er weiterhin um sich. Gegen 03:45 Uhr kam der Funkstreifenwagen aus bislang ungeklärten Gründen nach rechts von der Fahrbahn ab, touchierte einen am Fahrbahnrand aufgestellten Betonkübel und schleuderte gegen eine Straßenlaterne. Bei dem Aufprall zogen sich die beiden Polizeibeamten und der 17-jährige Beschuldigte Verletzungen zu. Nach erfolgter Erstversorgung vor Ort wurden die drei Verletzten mit Rettungstransportwagen zur weiteren Behandlung in Krankenhäuser eingeliefert. Nach dem derzeitigen Erkenntnisstand werden die verletzten Personen heute (15.06.2020) wieder nach Hause entlassen.

Aus Neutralitätsgründen hat das zuständige Verkehrskommissariat 1 der Kölner Polizei die Ermittlungen übernommen. Ein Alcotest hatte bei dem 17-Jährigen einen Wert von rund 1,3 Promille ergeben. Für ihn wurde die Entnahme von Blutproben zur Beweissicherung angeordnet.

Die Unfallaufnahme war bereits durch ein Unfallaufnahmeteam des PP Köln durchgeführt worden. Nach den ersten Feststellungen entstand ein Gesamtsachschaden in Höhe von mehreren 10.000 Euro.

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