POL-BN: Hinweise auf Betrugsdelikte im Zusammenhang zur Hochwasserkatastrophe
Bonn, Köln (ots)
Die Polizei warnt aktuell vor Betrugsdelikten im Zusammenhang mit der Hochwasserkatastrophe und ruft zu erhöhter Vorsicht auf.
Dabei machen sich die Betrüger die Hilflosigkeit der Betroffenen zu nutzen. Aktuell ermitteln die Beamten des Kriminalkommissariats 24 der Bonner Polizei in drei Fällen, in denen Geschädigte Bautrockner in sogenannten "Fake-Shops" bestellt haben. Nachdem die Ware vorab bezahlt wurde, stellten die Betroffenen fest, dass die Firmen telefonisch nicht erreichbar sind und es sich um Fake-Shops handelt.
In einem weiteren Fall wurde einer mutmaßlich betrügerisch agierenden Elektrik-Firma ein Vorabbetrag bezahlt, die die angekündigten Reparaturen am Folgetag entgegen getroffener Absprachen jedoch nicht ausführte. Auch hier ermittelt das Bonner Kriminalkommissariat 24 wegen des Verdachts des Betruges.
Mutmaßliche Betrüger versuchen außerdem, die derzeit hohe Spendenbereitschaft der Bürger:innen auszunutzen. So ermittelt das Kriminalkommissariat 55 der Polizei Köln aktuell in einem Fall, bei dem zunächst das auf Facebook veröffentlichte Foto einer durch das Hochwasser zerstörten Wohnung kopiert wurde. Die Tatverdächtigen nutzten das Foto dann, um damit in einem separaten Beitrag einen Spendenaufruf zu veröffentlichen. Ob diesem jemand gefolgt ist, wird derzeit ermittelt. Das Posting wurde zwischenzeitlich gelöscht.
Die Polizei rät im Zusammenhang mit den dargestellten Sachverhalten:
Hinter Online-Shops können sich Betrüger verbergen, die mit so genannten Fake-Shops (gefälschte Online-Shops) Online-Einkäufer abzocken wollen.
Fake-Shops, also gefälschte Internet-Verkaufsplattformen, sind auf den ersten Blick schwer zu erkennen. Sie sind teilweise Kopien real existierender Websites, wirken daher seriös und lassen beim Käufer selten Zweifel an ihrer Echtheit aufkommen. Das ist das Ziel der Betrüger: Mit aus dem Internet kopierten Produktbildern und Informationen, professionell aufgemachten AGBs (Allgemeinen Geschäftsbedingungen) und einem gefälschten Impressum wollen diese das Vertrauen der Online-Shopper gewinnen und sie so zum Kauf animieren.
Hat ein Kunde Ware bestellt, sind die Betrüger am Zug. Sie verschicken entweder minderwertige Ware zu einem überhöhten Preis oder liefern nach einer Vorauszahlung das Produkt gar nicht. Denn sie haben es einzig auf das Geld der Opfer abgesehen - die im Internet angebotene Produktpalette existiert nicht. Oft täuschen Sie sogar Lieferschwierigkeiten vor, um Betroffene daran zu hindern, bereits getätigte Überweisungen rückgängig machen zu können.
Da die Täter aus dem Ausland agieren, ist das Löschen solcher Fake-Shops oft umständlich und langwierig. Die Betrüger können daher über viele Wochen hinweg, ahnungslose Online-Einkäufer um ihr Geld bringen. Deswegen sollte jeder beim Einkauf im Netz folgende Tipps der Polizei befolgen:
- Keine Spontankäufe, auch wenn Ware dringend benötigt wird: Bevor Sie ein Produkt in den Warenkorb eines Online-Shops legen, sollten Sie den Preis des Produkts bei anderen Anbietern wie dem Händler vor Ort vergleichen. Denn Betrüger locken ihre Opfer mit unwahrscheinlich niedrigen Preisen.
- Informieren Sie sich: Geben Sie den Namen des Online-Shops in eine Suchmaschine ein, dadurch können Sie negative Erfahrungen anderer Kunden herausfinden und müssen sich nicht auf die Versprechungen der Shop-Betreiber verlassen. In vielen Selbsthilfeforen erfahren Sie ebenfalls, ob Ihr gewählter Online-Händler unseriöse Geschäftspraktiken anwendet.
- Verbraucherzentrale hilft: In der Regel führt auch ein Anruf bei einer Verbraucherzentrale zur gewünschten Information über einen Online-Händler.
- Wählen Sie sichere Zahlungswege: Der Kauf auf Rechnung kann vor Betrug durch Fake-Shops schützen. Getätigte Überweisungen können jedoch allenfalls kurzfristig rückgängig gemacht werden. Beim Lastschriftenverfahren können vorgenommene Abbuchungen noch nach einigen Tagen storniert werden. Nutzen Sie beim Onlinekauf keine Zahlungsdienste wie Western Union, paysafe oder Ukash.
- Kein Einkauf bei Zweifel: Wenn Sie sich unsicher sind, kaufen Sie am besten gar nicht im gewählten Shop. Sie sollten das gewünschte Produkt nur beim Händler Ihres Vertrauens erwerben.
Was tun, wenn man bereits Opfer geworden ist?
- Sollten Sie bereits Geld für Ihren Kauf überwiesen haben, informieren Sie sich umgehend bei Ihrer Bank, ob Sie die Zahlung rückgängig machen können. Dies ist innerhalb eines bestimmten Zeitraums in der Regel noch möglich. Bei anderen Zahlungsarten (bspw. Bargeldtransfer) kontaktieren Sie sofort den Dienstleister und lassen ihn die Transaktion stoppen.
- Sichern Sie alle Beweise für Ihren Online-Kauf: Ob Kaufvertrag, Bestellbestätigung oder E-Mails, bewahren Sie alle Belege für Ihren Kauf auf. Drucken Sie diese aus.
- Erstatten Sie Anzeige bei der Polizei: Mit den gesicherten Unterlagen sollten Sie sich möglichst sofort an die Polizei wenden und Strafanzeige erstatten. Auch wenn die strafrechtliche Verfolgung von Tätern schwierig ist, weil diese aus dem Ausland agieren, sollten Sie sich nicht von einer Anzeige abbringen lassen. Nur dann können Löschungen von Fake-Shops konsequent vorangetrieben werden.
Bei der Auftragsvergabe an Handwerkerdienste in Notfällen gilt außerdem:
Nach dem Anruf bei unseriösen Handwerkernotdiensten erscheinen Monteure teilweise schnell vor Ort. Doch in einigen Fällen pfuschen diese etwas herum und verlangen anschließend einen vollkommen überteuerten Lohn für ihre Arbeit. Eine Rechnung wird zwar ausgestellt, doch die Firmen gibt es oft gar nicht. In weiteren Fällen werden Vorabzahlungen gefordert - tatsächlich werden die Arbeiten dann aber nicht durchgeführt.
- Schauen Sie im Internet genau hin - bei Firmen, deren Homepages nur aus einer einzigen Seite bestehen oder kein Impressum vorweisen, sollten Sie misstrauisch werden.
- Fragen Sie im Vorfeld nach möglichen Zuschlägen und anfallenden Anfahrtskosten.
- Lassen Sie sich nicht durch die Dienstleister unter Druck setzen und vereinbaren Sie vorab einen Festpreis.
- Bezahlen Sie nur nach Rechnungstellung. Eine seriöse Firma hat keinen Grund, von Ihnen eine Sofortzahlung zu verlangen. Im Zweifel und wenn Sie unter Druck gesetzt werden, wählen Sie den Notruf 110! Natürlich können Sie auch Ihre Nachbarn um Hilfe bitten.
- Die Rechnung sollten Sie erst dann vollständig bezahlen, wenn alles zu Ihrer Zufriedenheit erledigt ist.
- Ihr Recht ist es, jemanden Ihrer Wohnung/Ihres Grundstückes zu verweisen. Sollten die Notdienstmitarbeiter dieser Aufforderung nicht nachkommen, kann das strafrechtliche Konsequenzen haben.
Geldspenden sollen da ankommen, wo sie gebraucht werden und nicht bei Betrügern landen. Die Polizei rät:
- Beim Spenden gilt auch, was in vielen Lebensbereichen richtig ist: Übergeben oder überweisen Sie Geld nie an unbekannte Personen. Setzen Sie beim Spenden auf Einrichtungen und Organisationen, die Sie persönlich kennen oder über deren Seriosität Sie sich ausreichend informiert haben.
Weitere Informationen hierzu finden Sie auch auf: https://www.polizei-beratung.de/startseite-und-aktionen/aktuelles/detailansicht/richtig-spenden/.
Rückfragen bitte an:
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