POL-BN: Verkehrskontrollen im Bonner Stadtgebiet - Drei Ermittlungsverfahren wegen des Verdachts des Fahrens unter Drogeneinwirkung - 18-Jähriger aufgrund bestehenden Haftbefehls festgenommen
Bonn (ots)
In den Nachmittagsstunden des 22.02.2022, in der Zeit von 16:00 und 17:00 Uhr, fielen im Stadtgebiet Bonn gleich drei drogenbeeinflusste Fahrer auf.
Den Beginn machte gegen 16:30 Uhr ein 25jähriger Fahrer eines Klein Lkw der verbotswidriger Weise die Fußgängerzone am Friedensplatz befuhr. Dort wurde er durch Beamte der Kradgruppe der Bonner Polizei kontrolliert. Da er drogentypische Auffälligkeiten zeigte, wurde bei ihm ein Drogenschnelltest durchgeführt. Dieser verlief positiv auf Cannabis und Kokain.
Um 16:55 Uhr fiel Beamten des Verkehrsdienstes ein 45jähriger EScooter Fahrer auf der Kaiserstraße auf, da das Versicherungskennzeichen augenscheinlich abgelaufen war. Bei der anschließenden Kontrolle räumte er gegenüber den Einsatzkräften sofort den Konsum von Heroin und Kokain ein. Auf der Wache Innenstadt wurde beiden Fahrern eine Blutprobe entnommen.
Während den 25jährigen ein Ordnungswidrigkeitenverfahren erwartet, wurden gegen den 45jähren Fahrer des EScooters sowie die Halterin noch zusätzlich Strafanzeigen wegen des Fahrens ohne Versicherungsschutz bzw. des Zulassens des Fahrens ohne Versicherungsschutz erstattet.
Gegen 17:00 Uhr missachtete ein 18jähriger EScooter Fahrer an der Professor-Neu-Allee in Beuel ein STOP Zeichen. Eine Überprüfung des 18jährigen durch Beamte des Verkehrsdienstes ergab einen bestehenden Haftbefehl. Bei der Durchsuchung seiner mitgeführten Sachen wurden in seinem Rucksack Päckchen mit Cannabis aufgefunden. Ein Drogenschnelltest bei ihm verlief positiv auf Cannabis. Nach erfolgter Blutprobenentnahme wurde er in das Polizeigewahrsam gebracht, von wo aus er zur nächst gelegenen JVA verbracht wird. Zusätzlich erwartet ihn ein Strafverfahren wegen Drogenbesitzes und ein Ordnungswidrigkeitenverfahren wegen Fahrens unter Drogeneinwirkung.
Die weitergehenden Ermittlungen zu den geschilderten Fällen übernimmt das zuständige Verkehrskommissariat.
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