POL-BN: Meckenheim: Unbekannte entwenden Autofelgen und brechen Handwerkerfahrzeuge auf - Polizei bittet um Hinweise
Meckenheim (ots)
Das Kriminalkommissariat 16 der Bonner Polizei hat die Ermittlungen nach dem Diebstahl von Autofelgen und dem Aufbruch zweier Handwerkerfahrzeuge in Meckenheim aufgenommen und sucht Zeugen.
Bislang unbekannte Täter hatten sich im Tatzeitraum von Montag (28.02.2022), 17:00 Uhr bis Dienstag (01.03.2022), 12:30 Uhr zunächst Zugang zu dem Gelände eines Autohauses auf dem Wiesenpfad in Meckenheim verschafft. Dort montierten sie an insgesamt sieben Fahrzeugen die Felgen ab und konnten unerkannt vom Ort des Geschehens flüchten.
Auf der Karl-Carstens-Straße wurden der Polizei zwei aufgebrochene Handwerkerfahrzeuge gemeldet. Die Täter hatten in der Zeit von Montag (28.02.2022), 18:00 Uhr und Dienstag (01.03.2022), 08:00 Uhr aus dem Ladenräumen der Fahrzeuge verschiedene Werkzeuge und Baumaschinen gestohlen.
Die Ermittler bitten um Hinweise zu verdächtigen Personen oder Fahrzeugen an den beiden Tatorten unter der Rufnummer 0228 15-0.
Bei der Bonner Polizei wurden in den letzten Wochen vermehrt Einbrüche in Handwerkerfahrzeuge insbesondere auch aus dem Bereich Bornheim gemeldet. Die Täter haben es bei den Aufbrüchen meist auf hochwertige Spezialwerkzeuge oder Baumaschinen abgesehen.
Wie können sich Betriebe schützen?
- Rüsten Sie Ihr Fahrzeug mit einer Alarmanlage aus. Alarmsysteme sind auch nachrüstbar.
- Sie können Türen und Heckklappen mit zusätzlichen Schlössern sichern. Viele Firmen bieten entsprechende Umrüstungen an.
- Stellen Sie Ihr Fahrzeug nach Möglichkeit nur auf belebten und beleuchteten Parkplätzen ab oder nutzen sie abschließbare Garagen.
- Kontrollieren Sie stets, ob Sie Ihr Fahrzeug abgeschlossen haben.
- Bringen Sie einen Sichtschutz zum Laderaum an den Fahrzeugen an, so dass Diebe ihre Beute von außen nicht ins Visier nehmen können.
- Notieren Sie sich die Individualnummern der Werkzeuge. Nur so können die Werkzeuge in die polizeiliche Sachfahndung aufgenommen werden. Falls das Diebesgut wieder auftauchen sollte, kann es dem Eigentümer wieder zugeordnet werden.
Rückfragen bitte an:
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