POL-BN: Alkoholisierter Mann nach häuslicher Gewalt der Wohnung verwiesen - Führerschein nach Trunkenheitsfahrt sichergestellt
Bonn (ots)
Am frühen Sonntagmorgen (02.07.2023), gegen 04:15 Uhr, wurden Beamte der Polizeiwache Innenstadt wegen häuslicher Gewalt in einem Mehrfamilienhaus in Bonn-Kessenich alarmiert. Wie sich herausstellte, war es dort zu einer Auseinandersetzung zwischen einem alkoholisierten 56-Jährigen und seiner ebenfalls 56-jährigen Lebensgefährtin gekommen. Nach derzeitigem Erkenntnisstand hatte der Mann seine Lebenspartnerin geschlagen und beleidigt. Zum Schutze der Frau vor weiterer häuslicher Gewalt wurde eine Wohnungsverweisung und ein zehntägiges Rückkehrverbot gegen den Mann ausgesprochen. Sollte er dieses Verbot nicht beachten, droht ihm ein Zwangsgeld von 500,- Euro. Ebenfalls wurden seine Wohnungsschlüssel sichergestellt. Er musste somit die Wohnung verlassen und wurde dabei durch die Beamten explizit darauf hingewiesen, dass er aufgrund seiner offensichtlichen Alkoholisierung kein Auto fahren dürfe.
Gegen 04:55 Uhr fuhren die Beamten erneut an dem Mehrfamilienhaus vorbei, um die Einhaltung der Wohnungsverweisung zu kontrollieren. Dabei fiel ihnen der 56-Jährige, diesmal in seinem Auto fahrend, auf. Ein bei seiner Kontrolle freiwillig durchgeführter Atemalkoholvortest ergab einen Wert von rund 1,5 Promille. Aufgrund der Alkoholisierung wurde durch die Beamten eine Blutprobe angeordnet, die durch einen Arzt auf der City-Wache entnommen wurde. Der Führerschein des Mannes wurde sichergestellt. Ebenso wurde sein Fahrzeugschlüssel zur Verhinderung weiterer Straftaten sichergestellt.
Den Mann erwarten nun Ermittlungsverfahren wegen Körperverletzung, Beleidigung und Trunkenheit im Verkehr.
Die Zehn-Tage-Frist einer polizeilichen Wohnungsverweisung soll den Opfern Zeit geben, sich Beratung und Unterstützung in einer Hilfseinrichtung vor Ort zu holen. Die Geschädigte wurde von den Beamtinnen und Beamten auf die Hilfsangebote und ihre Rechte hingewiesen. Häusliche Gewalt - Das Opfer bleibt, der Täter geht. Weitere Informationen und Handlungsempfehlungen finden Betroffene und Interessierte unter: https://polizei.nrw/artikel/haeusliche-gewalt-und-polizeiliches-handeln
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