POL-BN: "Bei Anruf Vertrag" - Verbraucherzentrale NRW und Bonner Polizei warnen vor Werbeanrufen am Telefon - Gemeinsame Beratung am 08.09.2023 auf dem Münsterplatz
Bonn (ots)
Die Beratungsstelle Bonn der Verbraucherzentrale NRW klärt in Kooperation mit der Bonner Polizei über unablässige Verkaufsmaschen am Telefon auf.
Werbeanrufe ohne vorherige ausdrückliche Einwilligung sind gesetzlich verboten. Zahlreiche Verbraucherbeschwerden verdeutlichen aber, dass diese rechtswidrigen Anrufe trotz des Verbots nicht nachlassen. Es hagelt Beschwerden über lästige Anrufe von Telefon- oder Internetanbietern, Energieversorgern, Banken, Versicherungen oder Zeitschriftenverlagen. Solche Anrufe können ärgerliche Folgen haben. Betroffene erhalten Rechnungen oder es wird Geld von ihrem Konto abgebucht. Trotz hoher Bußgelder sind unerwünschte Werbeanrufe und untergeschobene Verträge fast alltäglich. Häufig werden die abgefragten personenbezogenen Daten auch an Dritte weitergegeben, was weitere unerwünschte Anrufe nach sich zieht.
"Verbraucherinnen und Verbraucher kostet das oftmals nicht nur Nerven, sondern auch Geld.", erklären Susanne Bauer-Jautz, Leiterin der Beratungsstelle Bonn und Kriminalhauptkommissarin Marita Wichterich von der Präventionsdienststelle der Bonner Polizei: "Trotz der inzwischen strengeren gesetzlichen Regelungen ist der überwiegende Teil der am Telefon geschlossenen Verträge zunächst einmal wirksam, so dass Betroffene aktiv werden müssen, um sich gegen diese untergeschobenen Vertragsabschlüsse zu wehren."
Mit nachfolgenden Tipps können sich Verbraucher:innen gegen unerwünschte Telefonwerbung und untergeschobene Verträge wehren:
- Geben Sie Ihre Telefonnummer nur an, wenn nötig Ob bei Bestellungen, Gewinnspielen oder anderen Vertragsabschlüssen. Handelt es sich um eine Pflichtangabe, sollten Sie einer Speicherung und Nutzung sämtlicher Daten zu Werbezwecken in jedem Fall widersprechen. Achtung: Solche Klauseln verstecken sich meist unter "Datenschutz" oder "Datenverarbeitung" im Kleingedruckten der Allgemeinen Geschäftsbedingungen und werden gerne überlesen. Ein einmal gegebenes Einverständnis können Sie - auch telefonisch - widerrufen.
- Geben Sie nie Ihre Kontonummer preis, wenn Sie den Gesprächspartner nicht kennen.
- Bleiben Sie immer Aufmerksam während des Telefonats Meldet sich ein vermeintlicher Anbieter telefonisch mit einem Anliegen, fragen Sie gezielt nach Daten, die nur der echte Anbieter kennen kann. Im Zweifel sollte das Telefonat lieber vorzeitig beendet und die bekannte Kundenhotline zurückgerufen werden. Besondere Vorsicht gilt bei Fragen im Verlauf des Telefonats wie "Hören Sie mich?". Antworten Angerufene darauf mit einem "Ja", können Betrüger:innen das aufgezeichnete Gespräch unter Umständen so zusammenschneiden, dass es wie eine Vertragszustimmung klingt. Stattdessen empfiehlt sich ein ganzer Satz wie "Ich höre Sie" als Antwort.
- Ungewollte Verträge widerrufen Telefonisch geschlossene Verträge im Rahmen einer unerwünschten Telefonwerbung sind häufig rechtlich wirksam. Ausgenommen hiervon sind Verträge im Bereich Gewinnspielteilnahme, Strom- und Gaslieferung sowie Telekommunikation. Diese bedürfen einer nachträglichen Genehmigung. Fehlt diese dürfen Sie nicht zur Kasse gebeten werden, selbst, wenn die Leistung schon erbracht wurde. Wenn Sie nur der Zusendung von Informationsmaterial zugestimmt haben, kann es sein, dass Sie beispielsweise eine Auftragsbestätigung erhalten. Hier gilt wie im Weiteren: Möglichst unverzüglich handeln! Haben Sie einen Vertrag am Telefon geschlossen und bereuen dies nachträglich, können Sie diesen binnen 14 Tagen widerrufen.
Die Verbraucher-zentrale NRW stellt dafür einen Musterbrief zur Verfügung. Die Widerrufsfrist beginnt bei Verträgen über Dienstleistungen bereits mit Vertragsabschluss und bei Kaufverträgen erst nach Erhalt der Ware. Dies gilt allerdings nur, wenn das Unternehmen Sie auch über das Widerrufsrecht informiert hat. Wurden Sie nicht über das Widerrufsrecht informiert, so erlischt das Widerrufsrecht erst spätestens nach 12 Monaten und 14 Tagen.
- Unerwünschte Anrufe melden Betroffene können unerwünschte Werbeanrufe der Verbraucherzentrale NRW oder der Bundesnetzagentur melden. Dafür ist es hilfreich, sich Telefonnummer und weitere Informationen zum Anruf wie Zeitpunkt und Firmenname zu notieren. Bei konkretem Verdacht eines Betruges z.B. Zusendung einer Rechnung oder Mahnung sollte zudem Anzeige bei der Polizei erstattet werden.
Ausführliche Informationen zu dem Thema finden Sie unter: https://ots.de/iU29rC
und
https://www.polizei-beratung.de/themen-und-tipps/betrug/unerlaubte-werbeanrufe
Einen Musterbrief zur Abwehr einer unberechtigten Forderung findet man auf der unter (Homepage der Verbraucherzentrale NRW): https://ots.de/I94sDM
Einen Musterbrief zum Widerspruch gegen die Datenverarbeitung zu Werbezwecken findet man unter (Homepage der Verbraucherzentrale NRW): https://ots.de/BrpERx
Terminhinweis:
Gemeinsame Beratung von Verbraucherzentrale NRW und Bonner Polizei am 08.09.2023 auf dem Bonner Münsterplatz bei dem "Markt der Möglichkeiten" in der Zeit von 10-17 Uhr.
Kontaktdaten:
Verbraucherzentrale NRW in Bonn
Tel.: 0228-88683807 Mail: bonn@verbraucherzentrale.nrw
Polizei Bonn
Kriminalkommissariat Kriminalprävention/Opferschutz Tel: 0228-15-7676 Mail: kkkpo.bonn@polizei.nrw.de
Rückfragen bitte an:
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