POL-BN: Ingewahrsamnahme in Bonner Münster
34-Jähriger befindet sich auf richterliche Anordnung zur Verhinderung weiterer Straftaten in Polizeigewahrsam
Bonn (ots)
Die Bonner Polizei hat am Samstag, 13.04.2024, im Bonner Münster einen 34-jährigen Mann in Gewahrsam genommen. Dieser hatte gegen 11:30 Uhr einen Angestellten sowie einen Gast eines Cafés an der Fürstenstraße beleidigt, bedroht und körperlich angegriffen. Danach lief der Tatverdächtige zunächst durch die Fußgängerzone, wo er nach Zeugenangaben weitere Passanten aggressiv anpöbelte. Anschließend lief er in das Bonner Münster. Da nicht auszuschließen war, dass er dort weitere Personen beleidigen oder gefährden würde, folgte ihm eine zwischenzeitlich alarmierte Fußstreife der Wache GABI (Gemeinsame Wache Bonner Innenstadt). Dort zeigte er sich gegenüber den eingesetzten Beamten aggressiv und leistete erheblichen körperlichen Widerstand als er zur Feststellung seiner Personalien aus der Kirche geführt werden sollte, u.a. biss er einem Beamten zweimal in die Hand. Nur mit Unterstützung weiterer Einsatzkräfte konnte der Tatverdächtige zur Wache GABI gebracht werden, wo er durch Schläge und Bisse weiteren Widerstand leistete. Bei der Durchsuchung wurde in seinem Rucksack ein Teleskopschlagstock aufgefunden und sichergestellt.
Aufgrund der andauernden Aggressivität des Verdächtigen wurde ein Notarzt zur Begutachtung des Verdächtigen hinzugezogen. Die Voraussetzungen für eine Einweisung in eine Fachklinik wurden nicht festgestellt.
Ein Atemalkoholtest bei dem 34-Jährigen ergab einen Wert von 1,7 Promille. Daraufhin ordnete ein Richter eine Ingewahrsamnahme des 34-Jährigen zur Verhinderung weiterer Straftaten bis zum Sonntag, 14.04.2024, 06:00 Uhr, in einer Gewahrsamszelle im Bonner Polizeipräsidium an.
Gegen den 34-Jährigen wurden Ermittlungsverfahren wegen Beleidigung, Bedrohung, Körperverletzung, Widerstandes und Verstoßes gegen das Waffengesetz eingeleitet. Neben den zwei Personen aus dem Café wurden ein Polizeibeamter und zwei Angehörige des Stadtordnungsdienstes leicht verletzt.
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