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BPOLP Potsdam: Illegale Migration aus Belarus über Polen nach Deutschland: 10.880 Feststellungen durch die Bundespolizei im laufenden Jahr
Potsdam (ots)
Mit Stand vom 9. Dezember 2021 registrierte die Bundespolizei im laufenden Jahr bislang insgesamt 10.880 unerlaubte Einreisen mit einem Bezug zu Belarus, derzeit mit deutlich fallender Tendenz. Die deutsch-polnische Grenze ist dabei weiterhin der Brennpunkt. Allein im November 2021 wurden 2.849 unerlaubte Einreisen mit Belarus-Bezug durch die Bundespolizei festgestellt.
Hintergrund:
Seit August 2021 ist die Bundespolizei an der deutsch-polnischen Grenze einem hohen Migrationsdruck ausgesetzt, der sich insbesondere aus der Migrationslage im Zusammenhang mit der Durchreise von Migranten über Belarus und die Republik Polen ergibt.
Im Zeitraum Januar bis Juli 2021 hatten Kräfte der Bundespolizei an der deutsch-polnischen Grenze nur insgesamt 26 unerlaubt eingereiste Personen mit einem Belarus-Bezug festgestellt. Allein für den August wurden bereits 474 solcher illegalen Einreisen verzeichnet. Im September folgte ein erneuter Anstieg auf 1.903 und im Oktober auf 5.285 Feststellungen von unerlaubten Einreisen mit einem Bezug zu Belarus. Im November blieb diese Zahl mit insgesamt 2.849 Feststellungen auf einem hohen Niveau.
Bei der deutsch-polnischen Grenze handelt es sich um eine Schengen-Binnengrenze, die grundsätzlich zu jeder Zeit und an jeder beliebigen Stelle überschritten werden kann. Die Bundespolizei führt im grenznahen Raum intensivierte Fahndungsmaßnahmen unterhalb der Schwelle von Grenzkontrollen durch. Die Maßnahmen werden eng mit dem polnischen Grenzschutz abgestimmt. Es besteht eine sehr gute und vertrauensvolle Zusammenarbeit zwischen dem polnischen Grenzschutz und der Bundespolizei.
Zurückweisungen an Schengen-Binnengrenzen sind rechtlich nur dann zulässig, wenn die (temporäre) Wiedereinführung von Grenzkontrollen gegenüber der EU-Kommission notifiziert wurde. Dies ist an der deutsch-polnischen Grenze nicht der Fall. Bei Personen, die unerlaubt eingereist sind, erfolgt eine fallbezogene Prüfung, ob aufenthaltsbeendende Maßnahmen eingeleitet werden können. Bei gestelltem Schutzersuchen besteht aktuell keine Möglichkeit dazu.
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