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BPOLP Potsdam: Bundespolizei vollstreckt 2024 allein an Flughäfen 1.500 Haftbefehle aufgrund Passenger Name Record-Daten (PNR-Daten)
Potsdam (ots)
Die Bundespolizei konnte im vergangenen Jahr die Sicherheit an Flughäfen weiter deutlich erhöhen. So wurden ihr in 2024 für 27 deutsche Flughäfen insgesamt rund 91.200 sogenannte PNR-Datensätze vom Bundeskriminalamt übersandt. Dies stellt gegenüber dem Vorjahr eine Steigerung um 17 Prozent dar (2023: rund 77.800). Alleine hierdurch konnte die Bundespolizei im zurückliegenden Jahr rund 1.500 Haftbefehle vollstrecken, davon rund 560 im Intra-Schengen-Flugverkehr.
Beispielsweise konnte aufgrund von PNR-Daten Mitte Juni 2024 ein indischer Staatsbürger auf seinem Flug von Mumbai nach Frankfurt am Main festgenommen werden. Für den 72-Jährigen bestand ein internationaler Haftbefehl zum Zweck der Auslieferung, da er in 2017 eine Scheckbetrügerei in Höhe von ca. 19 Millionen Dollar begangen haben soll. Eine weitere Festnahme am Frankfurter Flughafen erfolgte aufgrund des PNR-Systems Ende Juli 2024. Eine 52-jährige Spanierin wurde bei ihrer Einreise festgenommen, da sie wegen gemeinschaftlichen Mordes in Tateinheit mit schwerem Raub zur Fahndung ausgeschrieben war.
Daneben konnten auf Basis der Verarbeitung von Passagierdaten die im inner- und außereuropäischen Ausland tätigen Bundespolizistinnen und Bundespolizisten in rund 800 Fällen Beförderungsausschlüsse in 2024 erwirken, wodurch Urkundendelikte sowie Schleusungshandlungen bereits vor Beginn einer Flugreise verhindert werden konnten. Der Schengen-Binnenverkehr bildet den Schwerpunkt dieser Feststellungen (83 Prozent). Die PNR-Folgenmaßnahmen der Bundespolizei erhöhen damit die Sicherheit an den grundsätzlich grenzkontrollfreien Schengen-Binnengrenzen.
Hintergrund: Bereits seit 2017 sind Fluggesellschaften gesetzlich verpflichtet, für alle grenzüberschreitenden kommerziellen Flüge Daten ihrer Reisegäste an das Bundeskriminalamt zu übermitteln. Dabei geht es hauptsächlich um sogenannte PNR-Daten (Passenger Name Records), die bei der Buchung einer Reise anfallen (u.a. Namen des Reisenden oder Abflugdatum). Das Bundeskriminalamt überprüft diese Daten zum Zwecke der Verhütung, Aufdeckung und Verfolgung terroristischer Straftaten sowie schwerer Kriminalität. Bei erkannten Fahndungstreffern werden die Daten an die Bundespolizei für weitere Maßnahmen übermittelt (z.B. Einreiseverweigerungen oder Festnahmen).
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