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Bundespolizeiinspektion Flughafen Hannover

BPOL-H: Bundespolizei bilanziert die Weihnachtszeit und gewährleistet die Luftsicherheit

Hannover (ots)

Flughafen Hannover:

Im Zeitraum vom 24.12.2018 bis zum 01.01.2019 konnte die Bundespolizei gleich mehrere offene Fahndungsnotierungen vollstrecken.

1) Am 24.12.2018 wurde eine 32 ukrainischer Staatsangehörige bei der grenzpolizeilichen Einreisekontrolle eines Fluges aus Kiew ermittelt und festgenommen. Gegen sie bestand ein Strafvollstreckungshaftbefehl wegen Urkundenfälschung. 2017 zu einer Geldstrafe von 300,- EUR verurteilt, entzog sie sich den Justizbehörden. Durch sofortige Zahlung von 180,-EUR konnte zu Weihnachten eine 36-tägige Ersatzfreiheitsstrafe vermieden werden.

   2) Ein 47-jähriger rumänischer Fluggast aus Bukarest kommend, 
      konnte am Heiligen Abend eine 60-tägige 
      Restersatzfreiheitsstrafe abwenden. Zweimal wegen 
      Diebstahlshandlungen verurteilt, zahlte er die Geldstrafe in 
      Höhe  1.800 EUR nicht vollständig. Durch Zahlung von 1.422, 37 
      EUR (inkl. Kosten) konnte auch hier die Haftstrafe abgewendet 
      werden. Ihn erwartet demnächst ein Gerichtsverfahren wegen 
      Widerstand gegen die Staatsgewalt.

3) Am 25.12.2018 wurde ein 49 -jähriger Deutscher bei der grenzpolizeilichen Einreisekontrolle eines Fluges aus Stanstedt wegen Steuerhinterziehung in sechs Fällen festgenommen. Durch Zahlung von 2.227,10 EUR konnte der informierte Bruder des Betroffenen den Haftbefehl außer Kraft setzen und ersparte ihm einen -180-tägigen Haftantritt.

   4) Am 27.12.2018 erfolgte bei der grenzpolizeilichen 
      Ausreisekontrolle eines Fluges nach Sabiha Gökcen/Türkei die 
      kurzzeitige Verhaftung eines 52-Deutschen. Wegen vorsätzlichem 
      Fahren ohne Fahrerlaubnis zu einer Geldstrafe in Höhe von 
      3.000,-EUR verurteilt, beglich er diese nicht vollständig. 
      Durch Zahlung von 1.500,-EUR konnte ein informierter Bekannter 
      die 47-tägige Restersatzfreiheitsstrafe abwenden.
   5) Am 29.12.2018 erfolgte die Verhaftung eines 33-jährigen 
      türkischen Staatsangehörigen bei Einreiseversuch aus Hurghada. 
      Aufgrund Erschleichen von Leistungen  in -13-Fällen gleich mit 
      zwei Haftbefehlen gesucht, bezahlte er die Geldstrafen nicht. 
      Ein Bekannter zahlte den haftbefreienden Geldbetrag in Höhe von
      1.070,-EUR bei einer anderen Polizeidienststelle ein und 
      bewahrte den Fluggast somit vor Antritt einer -95-tägigen 
      Ersatzfreiheitsstrafe.
   6) Ebenfalls wegen Erschleichen von Leistungen wurde nach einem 
      50-jährigen  türkischen Fluggast gefahndet und am 30.12.2018 
      bei einem Ausreiseversuch nach Istanbul verhaftet. Auch er 
      beglich die offene Rechnung mit der Justiz nicht. Auch hier 
      konnte durch Zahlung von 677,-EUR der Antritt einer -20tägigen 
      Ersatzfreiheitsstrafe abgewendet werden.
   7)  Am 30.12.2018 konnte ein weiterer Haftbefehl vollstreckt 
       werden. Ein 25-jähriger Rumäne auf dem Weg nach Bukarest, 
       wurde wegen Fahren ohne Fahrerlaubnis gesucht. Nach Zahlung 
       des von Haft befreienden Geldbetrages in Höhe von 750,-EUR 
       wurde eine 30-tägige Ersatzfreiheitsstrafe abgewendet.
   8) Weniger Glück hatte am 01.01.2019 ein 27-jähriger türkischer 
      Fluggast. Auf dem Weg nach Adana endeten seine Reiseabsichten 
      bereits bei der grenzpolizeilichen Ausreisekontrolle. Der 
      Straftatbestände Fahren ohne Fahrerlaubnis und 
      Urkundenfälschung verdächtig, erfolgte die Überstellung in das 
      Polizeigewahrsam Hannover zur Sicherung der 
      Haftrichtervorführung.
   9) Am 28.12.2018 fanden die Luftsicherheitsassistenten bei der 
      Abfertigung eines Fluges nach Kiew im Reisegepäck eines 
      29-jährigen ukrainischen  Staatsangehörigen ein Butterflymesser
      und einen Schlagring.

Da es sich dabei um verbotene Gegenstände nach dem Waffengesetz handelte, erfolgte die jeweilige Beschlagnahme. Mit entsprechender Strafanzeige im Gepäck konnte nach Abschluss der polizeilichen Maßnahmen die Reiseabsicht fortgesetzt werden.

Rückfragen bitte an:

Bundespolizeiinspektion Flughafen Hannover
Frank Steigerwald
Telefon: 0511 7281-200 bzw. 0175/903 1999
E-Mail: bpolifh.haj.Post.OEA@polizei.bund.de
http://www.bundespolizei.de
Twitter: https://twitter.com/bpol_nord

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