Bundespolizeiinspektion Flughafen Hannover
BPOL-H: Erfolgreiches Fahndungswochenende für die Bundespolizei
Hannover (ots)
Flughafen Hannover:
Im Zeitraum vom 06.09.2019 bis zum 08.09.2019 konnte die Bundespolizei gleich fünf offene Fahndungsnotierungen vollstrecken.
1) Am 06.09.2019 wurde ein 51-jähriger ghanaischer Staatsangehöriger am Flughafen Hannover ermittelt und festgenommen. 2019 wegen Urkundenfälschung zu einer Geldstrafe in Höhe von 500,-EUR verurteilt, beglich er die offene Rechnung mit der Justiz nicht und setzte sich in das benachbarte Ausland ab. Eine Freundin zahlte den Geldbetrag bei einer anderen Polizeidienststelle ein und bewahrte den Betroffenen dadurch vor dem Antritt der sonst fälligen 50-tägigen Ersatzfreiheitsstrafe.
2) Am 07.09.2019 konnte ein 42-türkischer Fluggast aus Istanbul kommend, durch Zahlung von 69,50 EUR (inklusive Kosten) eine zweitägige Erzwingungshaft abwenden. Nach begangener Ordnungswidrigkeit und Verurteilung zu einer Geldbuße in Höhe von 30,-EUR , beglich er diese nicht und missachtete auch die Ladung zum Haftantritt.
3) Am 08.09.2019 trat ein 33-jähriger Deutscher seinen geplanten Flug nach Ägypten nicht an, sondern wurde in die Justizvollzugsanstalt Hannover eingeliefert. Der Verhaftete wurde gleich mit zwei offenen Haftbefehlen gesucht. 2018 wegen 1) Erschleichen von Leistungen zu einer Geldstrafe in Höhe von 1.500,-EUR ( ersatzweise 50 Tage Haft) sowie 2) Computerbetrug in zehn Fällen zu einer Geldstrafe in Höhe von 3.600,-EUR (ersatzweise 120 Tage Haft) verurteilt, tilgte er nur ansatzweise die Geldstrafen und war unbekannten Aufenthalts.
Nach Abschluss der polizeilichen Maßnahmen erfolgte zum Antritt einer -136-tägigen Freiheitsstrafe die Überstellung zu den Justizbehörden. Weiterhin bestehen weitere gerichtliche Forderungen über 2.200,- EUR zur Einziehung/Verfall aus dem begangenem Computerbetrug sowie 196,- EUR gerichtliche Kosten.
4) Ebenfalls am 08.09.2019 erfolgte die Verhaftung eines 28-türkischen Staatsangehörigen bei der grenzpolizeilichen Ausreisekontrolle eines Fluges nach Izmir/Türkei. Der polizeilich schon mehrfach in Erscheinung Getretene hielt nach entsprechender Verurteilung wegen Körperverletzung ( 300,-EUR Geldstrafe oder 30 Tage Ersatzfreiheitsstrafe) die vereinbarte Teilratenzahlung nicht ein und entzog sich im weiteren Verlauf der Strafvollstreckung. Durch Zahlung von 133,50 EUR (inklusive Kosten) entging er dem Antritt der ausstehenden 6-tägigen Restersatzfreiheitsstrafe.
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