Bundespolizeiinspektion Ludwigsdorf
BPOLI LUD: Zwei haben schwarzgearbeitet, der Dritte wurde daran gehindert
Görlitz (ots)
Zwei ukrainische Männer (34, 29), die nachweislich in Deutschland schwarzgearbeitet haben, sind von der Bundespolizei überführt worden. Ein dritter Ukrainer (26), der ausschließlich zum Schwarzarbeiten einreiste, wurde inzwischen nach Polen zurückgeschoben.
Am Mittwochabend, kurz nach 18.00 Uhr, ist auf dem Autobahnrastplatz An der Neiße ein ukrainischer Reisebus von der Bundespolizei angehalten, dessen Passagiere kontrolliert worden. Unter den Passagieren befand sich auch der 34-Jährige. Nachdem der Mann in Unterbindungsgewahrsam genommen wurde, erklärte er in der späteren Vernehmung, er habe seit Ende Juni dieses Jahres auf einer Baustelle bei Aschaffenburg gearbeitet. Der dabei illegal erlangte Arbeitslohn i. H. v. 1.300,00 Euro wurde daraufhin beschlagnahmt.
An gleicher Stelle ist später, am Donnerstag kurz vor 04.00 Uhr, der 29-Jährige in Gewahrsam genommen worden. Er saß ebenfalls in einem Reisebus, mit dem er nach "getaner Arbeit" offenbar nach Hause fahren wollte. Zunächst waren Unterlagen bei ihm entdeckt worden, die auf ein schwarzes Arbeitsverhältnis schließen ließen. Auf dem Weg zur Dienststelle gestand er dann, einen Monat in Deutschland gearbeitet zu haben - ohne Genehmigung. In seinem Fall ist die Zahlung einer Sicherheitsleistung i. H. v. 100,00 Euro angeordnet worden.
Über eine mögliche Ausweisung der beiden Männer entscheidet nun die zuständige Ausländerbehörde.
Der 26-Jährige, der gestern Abend gegen 23.00 Uhr bei Kodersdorf nach seinem Reiseziel gefragt wurde, teilte den Beamten ungeniert mit, dass er zum Arbeiten eingereist sei. Einen notwendigen Aufenthaltstitel für die Ausübung einer Erwerbstätigkeit konnte auch er nicht vorweisen. Die geplante Reise nach Rheinland-Pfalz war damit beendet, wenige Stunden später fand sich der Arbeitssuchende in Zgorzelec wieder. Auch sein Reiserecht war erloschen und eine Zurückschiebung damit unvermeidbar. Einher mit der durchgeführten Zurückschiebung geht ein Einreise- und Aufenthaltsverbot, welches sich bis zum Ende August 2020 erstreckt.
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