Bundespolizeiinspektion Ludwigsdorf
BPOLI LUD: Gemeinsame Pressemitteilung der Staatsanwaltschaft Görlitz und der Bundespolizeiinspektion Ludwigsdorf Wiederholte unerlaubte Einreise - Strafe folgt auf dem Fuß
Görlitz (ots)
Das Amtsgericht Görlitz verurteilte am 7. August 2019 einen 39-jährigen Polen aufgrund mehrfacher unerlaubter Einreise zu einer Freiheitsstrafe von fünf Monaten, die zur Bewährung ausgesetzt wurde.
Beamte des Bundespolizeireviers Görlitz hatten den Mann am Dienstag, den 6. August 2019 um 11:30 Uhr im Stadtgebiet Görlitz kontrolliert.
Bei der Überprüfung der Personalien stellten die Polizisten fest, dass der 39-Jährige im letzten Jahr aus Deutschland abgeschoben worden ist. Das Amtsgericht Frankfurt am Main hatte den Mann wegen Diebstahls zu einer Freiheitsstrafe verurteilt. Nachdem er einen Teil der Strafe verbüßt hatte, musste der Pole das Land verlassen. Zudem wurde ihm das Recht auf Freizügigkeit dauerhaft aberkannt. Obwohl ihm dies bekannt war, reiste er erneut ins Bundesgebiet ein.
Dies tat er auch nicht zum ersten Mal - innerhalb der letzten vier Monaten addierten sich vier Verstöße des 39-Jährigen gegen die ihm auferlegte Einreisesperre.
Die Bundespolizeiinspektion Ludwigsdorf leitete ein Ermittlungsverfahren wegen unerlaubte Einreise in Tateinheit mit unerlaubtem Aufenthalt ein. Die Staatsanwaltschaft Görlitz erwirkte beim zuständigen Amtsgericht die Durchführung eines beschleunigten Strafverfahrens.
Das Amtsgericht Görlitz verurteilte den Mann zu einer zur Bewährung ausgesetzten Freiheitsstrafe. Das Gesetz sieht hier eine Geldstrafe oder eine Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr vor.
Der Verurteilte wurde unmittelbar nach Urteilsverkündung nach Polen zurückgeschoben.
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