Bundespolizeiinspektion Ludwigsdorf
BPOLI LUD: Fast vier Haftbefehle am Wochenende vollstreckt
Görlitz (ots)
Ludwigsdorfer Bundespolizisten nahmen am Wochenende drei mit Haftbefehl gesuchte Männer fest. In einem Fall konnte der Gesuchte seine Geldstrafen begleichen und die Reise fortsetzen. Zwei kamen ins Gefängnis. Ein Vierter hatte Glück.
Am Freitagabend, den 16. August 2019 gegen 19 Uhr kontrollierten die Beamten den Fahrer eines in Polen zugelassenen Pkws an der Anschlussstelle Kodersdorf. Bei der Überprüfung stellten die Fahnder fest, dass die Staatsanwaltschaft Darmstadt im Januar 2019 Haftbefehl gegen den polnischen Staatsangehörigen erlassen hatte. Das Amtsgericht Offenbach verurteilte ihn im Juni 2016 per Strafbefehl wegen Diebstahls zu einer Geldstrafe von 520 Euro. Der 48-Jährige zahlte die geforderte Geldstrafe und konnte seine Reise im Anschluss fortsetzen.
Den zweiten Haftbefehl vollstreckten die Beamten am Sonntag, den 18. August 2019, an der Anschlussstelle Görlitz. Die Staatsanwaltschaft Hannover suchte seit Juli 2019 nach dem 29-jährigen Polen. Wegen des Erschleichens von Leistungen, dem vorsätzlichen Fahren ohne Fahrerlaubnis und wegen eines Diebstahls hatte ihn das Amtsgericht Hannover zu einer Geldstrafe in Höhe von knapp 1.500 Euro verurteilt. Da er diese nicht zahlen konnte, blieb ihm ein Gefängnisaufenthalt nicht erspart.
Am selben Tag gegen 21:15 Uhr nahmen Bundespolizisten einen 34-Jährigen auf dem Mühlweg in Görlitz fest. Das Amtsgericht Görlitz hatte am 05. August 2019 Sitzungshaft gegen den Deutschen angeordnet, da dieser im Juli dieses Jahres nicht zur Hauptverhandlung erschienen war. Der 34-Jährige wurde am Montag dem zuständigen Richter am Amtsgericht Görlitz vorgeführt.
Glück hingegen hatte ein in Reutlingen wohnhafter Deutscher, den eine Streife der gemeinsamen deutsch-polnischen Dienststelle am Samstagabend, den 17. August 2019 auf dem Rastplatz Zarska Wies (E 40) kontrollierte. Das Amtsgericht Besigheim hatte den 40-Jährigen zu einer Geldstrafe in Höhe von 900EUR verurteilt. Da es sich aber nicht um einen europäischen Haftbefehl handelte konnte dieser vor Ort nicht vollstreckt werden.
Eine "freiwillige" Bezahlung lehnte der Mann ab, da er die geforderte Summe nicht aufbringen konnte. Folglich blieb sein Haftbefehl Bestandteil der Datenbank.
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