Bundespolizeiinspektion Ludwigsdorf
BPOLI LUD: 26 Verstöße gegen das Aufenthaltsgesetz, 22.900 Euro beschlagnahmte Arbeitsentgelte und Sicherheitsleistungen
Görlitz (ots)
Die Feststellung von 26 unerlaubt aufhältigen Personen, dazu die Einziehung von 20.700 EUR verbotener Arbeitsentgelte und 2.200 EUR an erhobener Sicherheitsleistung für eingeleitete Strafverfahren - dies ist das Ergebnis der Bundespolizeiinspektion Ludwigsdorf vom vergangenen Wochenende (09./10. November 2019)
Die Fahnder verhinderten 17 unerlaubte Einreisen und stellten insgesamt neun Personen fest, welche sich unerlaubt im Bundesgebiet aufhielten. In acht Fällen erhärtete sich der Verdacht der unerlaubten Erwerbstätigkeit ohne die erforderliche behördliche Erlaubnis.
So konnte beispielsweise am Samstag die Einreise von sieben Ukrainern (19, 19, 19, 20, 20, 21, 28) verhindert werden, die allesamt auf dem Weg zu landwirtschaftlichen Betrieben in Bayern waren. Die vorgelegten Unterlagen für die jeweils sechsmonatigen Praktika entsprachen nicht den Anforderungen. Weitere Ermittlungen ergaben, dass die vorgetäuschten Praktika lediglich dazu dienen sollten, die beabsichtigte unerlaubte Arbeitsaufnahme zu "legalisieren". Es folgte die Zurückschiebung nach Polen, einhergehend mit einem zweijährigen Einreise- und Aufenthaltsverbot.
Am Samstagabend wurde bei Kodersdorf zwei Georgiern (20, 24) die Weiterreise ins Bundesgebiet untersagt. Der 20-Jährige verfügte über zu wenig Geld für seinen geplanten Aufenthalt und hatte dazu gefälschte griechische Stempel in seinem Reisepass, die über seine tatsächliche Aufenthaltsdauer im Schengen-Gebiet hinwegtäuschen sollten. Der 24-Jährige hingegen hielt sich bereits 100 Tage zu lange im Schengen-Gebiet auf.
Bei ihrer ausschließlich arbeitsbedingten Einreise scheiterten Sonntagmittag sechs Ukrainer (26, 26, 33, 37,39,42). Vier von ihnen verfügten nicht über die notwendigen finanziellen Mittel für einen Aufenthalt im Bundesgebiet. Ein 26-Jähriger und ein 39-Jähriger versteckten in ihrem Gepäck totalgefälschte bulgarischen Identitätskarten mit ihren Personalien. Gegen alle sechs Personen besteht der Verdacht der missbräuchlichen Nutzung des touristischen Reiserechts, um einer unerlaubten Erwerbstätigkeit in Deutschland nachzugehen.
Die Georgier und auch die Ukrainer wurden nach Polen zurückgeschoben, auch hier gilt ein zweijährigen Einreise- und Aufenthaltsverbot
Ebenfalls zwei Ukrainer (46, 49) gingen in Augsburg für drei Monate einer Erwerbstätigkeit nach, die nicht genehmigt war. Bei den Beiden wurden Arbeitsentgelte in Höhe von insgesamt 7.100 EUR eingezogen. Für das eingeleitete Strafverfahren wurde bei dem 49-Jährigen darüber hinaus eine Sicherheitsleistung in Höhe von 350 EUR einbehalten.
Nach getaner (Schwarz)Arbeit sind einem 28-Jährigen 3.400 Euro und zwei 19-Jährigen jeweils 4.500 Euro abgenommen worden. Bei dem beschlagnahmten Geld handelte es sich ebenfalls um illegal erlangten Arbeitslohn. Die vier Männer hatten an verschiedenen Orten im Bundesgebiet unerlaubt gearbeitet.
In diesen Fällen entscheidet die zuständige Ausländerbehörde Görlitz am Montag den 11. November 2019 über eine mögliche Ausweisung und damit verbundener Einreisesperren.
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