Bundespolizeiinspektion Ludwigsdorf
BPOLI LUD: Verbotene Feuerwerkskörper aus dem Verkehr gezogen
Görlitz, Weißwasser (ots)
Am vergangenen Wochenende zog die Bundespolizei in Bad Muskau bei drei Beschuldigten verbotene Feuerwerkskörper aus dem Verkehr.
In einem Fall richtet sich der Vorwurf, gegen das Sprengstoffgesetz verstoßen zu haben, gegen einen Minderjährigen im Alter von 16 Jahren. In den beiden anderen Fällen müssen sich Männer im Alter von 22 und 26 Jahren verantworten. Zudem wird ihnen die Bundespolizei die Kosten, die im Zusammenhang mit der ordnungsgemäßen Vernichtung der Produkte entstehen, in Rechnung stellen.
Zum größten Teil fehlte den sichergestellten Böllern die notwendige Kennzeichnung.
Oft handelte es sich zudem um Feuerwerk der Kategorie F3. Die Käufer bzw. Eigentümer dieses Feuerwerks waren ausnahmslos nicht im Besitz einer behördlichen Erlaubnis zum Umgang mit diesen Erzeugnissen.
Die Bundespolizeiinspektion Ludwigsdorf wird auch in den kommenden Wochen ein wachsames Auge auf den Reiseverkehr zwischen Polen und dem Landkreis Görlitz richten.
Denken Sie bitte daran: Legal ist sicher!
Legale Feuerwerkskörper, Böller und Knaller durchlaufen ein aufwendiges Prüfverfahren bei der Bundesanstalt für Materialforschung und -prüfung (BAM) oder einer anderen benannten Stelle in Europa.
Geprüftes Feuerwerk ist gekennzeichnet mit einer Registrierungsnummer und dem CE-Zeichen in Verbindung mit der Kennnummer der Prüfstelle.
Informieren Sie sich vor dem Kauf über die Vorschriften und Bestimmungen zum Erwerb von Feuerwerkskörpern.
Rückfragen bitte an:
Bundespolizeiinspektion Ludwigsdorf
Pressesprecher
Ralf Zumbrägel
Telefon: 0 35 81 - 36 26 61 11
E-Mail: bpoli.ludwigsdorf.presse@polizei.bund.de
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