Bundespolizeiinspektion Ludwigsdorf
BPOLI LUD: Mehrere Ukrainer, ein Moldauer, ein Kasache und ein Tunesier haben gegen das Aufenthaltsgesetz verstoßen
Krauschwitz (ots)
Am vergangenen Wochenende stellten Beamte der Bundespolizeiinspektion Ludwigsdorf insgesamt 21 Verstöße gegen das Aufenthaltsgesetz fest. Die Delikte erstreckten sich von fehlenden Aufenthaltstiteln, über Überschreitung der Aufenthaltstage bis hin zur unerlaubten Erwerbstätigkeit.
So wurden am Samstag, den 22. Februar 2020, ein Kasache (22), ein Ukrainer (38) sowie ein Tunesier (39) ohne gültigen Aufenthaltstitel festgestellt.
Drei ukrainische Staatsangehörige hingegen überschritten ihre zulässigen Gesamtaufenthaltstage. Die Zeiträume der Überschreitungen ersteckten sich von 26 Tagen bis hin zu 84 Tagen.
Entsprechende Genehmigungen für eine Arbeitsaufnahme in Deutschland konnten fünf Ukrainer und ein Moldauer bei der Kontrolle nicht vorweisen.
Bei einem 29-jährigen Moldauer ergaben weitere Ermittlungen, dass er in Deutschland bereits unter falschen Personalien gemeldet ist. Bei einer 39-jährigen Ukrainerin wurde bei der Durchsuchung ihres Reisegepäcks ein gefälschter slowakischer Ausweis aufgefunden. Das falsche Dokument wurde sichergestellt. Gegen beide wird deshalb nun auch noch wegen des Verschaffens von falschen amtlichen Ausweisen und Urkundenfälschung ermittelt.
Am Sonntag, den 23.Februar 2020, kontrollierten die Fahnder insgesamt sieben ukrainische Staatsangehörige. So wurde bei einem 64-Jährigen festgestellt, dass dieser seine Gesamtaufenthaltsdauer überschritten hatte.
Drei Männer (22, 24, 26) waren auf dem Weg nach Deutschland, um hier einer Erwerbstätigkeit nachzugehen. Eine entsprechende Genehmigung konnten auch sie nicht vorweisen.
Einem 26-Jährigen, einer 49-Jährigen und einer 43-Jährigen wurde nachgewiesen, dass sie bereits in Deutschland einer unerlaubten Erwerbstätigkeit nachgegangen waren. Zur Sicherung der Strafverfahren wurden insgesamt Sicherheitsleistungen in Höhe von 650,00 Euro erhoben. Bei der 49-Jährigen wurde außerdem der unerlaubt erlangte Arbeitslohn in Höhe von 2500,00 Euro beschlagnahmt.
Die aufgegriffenen Ausländer wurden zum Teil zurückgeschoben bzw. wurden ausgewiesen.
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