Bundespolizeiinspektion Ludwigsdorf
BPOLI LUD: Keine Fahrerlaubnis und dennoch mit dem Auto gefahren
Bad Muskau, Görlitz, BAB 4 (ots)
Obwohl sie nicht im Besitz einer gültigen Fahrerlaubnis waren, haben sich ein Jugendlicher (17) und zwei Männer (36, 39) an das Steuer ihrer Autos bzw. das Auto eines Bekannten gesetzt und sind damit auf öffentlichen Straßen gefahren.
Der jugendliche Bulgare war Bundespolizisten am Montagabend in Bad Muskau aufgefallen, als er gegen 22.20 Uhr mit einem polnischen Audi A3 auf der Görlitzer Straße unterwegs war. Auf die Frage nach Dokumenten erklärte er zunächst, diese habe er zu Hause liegen lassen. Aber auch zu Hause hätte sich schließlich kein Führerschein gefunden, denn dieser existierte genauso wenig wie eine Fahrerlaubnis.
Wie sich herausstellte, war der Audi auf einen Bekannten des 17-Jährigen zugelassen. Dieser Bekannte, ein 22-Jahre alter Mann aus Bulgarien, erklärte später, er habe Alkohol getrunken und könne deshalb nicht selbst fahren. Das wird nun wohl beiden zum Verhängnis. Während der Fahrer wegen Schwarzfahrens angezeigt wurde, kassierte der Audi-Halter eine Anzeige, weil er das Schwarzfahren wissentlich zuließ.
Den Fall übernahm das Polizeirevier Weißwasser.
Knapp eine Stunde später übernahm das Autobahnpolizeirevier Bautzen den nächsten Fall. Dabei war ein 36-Jähriger in den Verdacht des Schwarzfahrens geraten. Der betreffende polnische Opel-Fahrer hatte bei einer Kontrolle in der Nähe von Kodersdorf gegenüber der Bundespolizei mitgeteilt, dass er noch nie eine Fahrerlaubnis besaß.
Ebenfalls bei Kodersdorf war auch der 39-Jährige heute Morgen gegen 02.45 Uhr mit seinem Nissan angehalten worden. Noch während er zuvor mit dem Pkw auf der Autobahn in Richtung Dresden gefahren war, hatten die Ordnungshüter eine entsprechende Überprüfung durchgeführt. Dabei war festgestellt worden, dass das Amtsgericht Erfurt dem in Erfurt lebenden Polen im Zusammenhang mit einem Verkehrsdelikt die Fahrerlaubnis entzogen hatte. Außerdem hatte die Staatsanwaltschaft Erfurt den Führerschein des Verkehrssünders zur Fahndung ausschreiben lassen. Der Führerschein wurde nun beschlagnahmt.
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