Bundespolizeiinspektion Ludwigsdorf
BPOLI LUD: Wochenendrückblick - Acht Verstöße gegen das Aufenthaltsgesetz
BAB 4, Görlitz (ots)
Am vergangenen Wochenende stellten Bundespolizisten insgesamt acht Personen fest, die gegen das Aufenthaltsgesetz verstoßen haben.
So wurden am Samstag, den 19. September 2020, zwei 37- jährige Ukrainer festgestellt, die in Deutschland einer unerlaubten Erwerbstätigkeit nachgingen. Bei der Befragung gaben die Männer an, dass sie nur zu Besuch in Deutschland waren. Es stellte sich aber schnell heraus, dass dies gelogen war und beide schwarz gearbeitet hatten. Es wurden 1.200 Euro illegal erlangter Arbeitslohn beschlagnahmt.
Weitere sechs Personen wurden gestern (20. September 2020) bei Kontrollen festgestellt. So wurden in den frühen Morgenstunden im Bahnhof Görlitz zwei Serben (38, 46) und ein Bosnier (23) angehalten und kontrolliert. Keiner der Männer konnte sich ausweisen. Sie gaben an, dass seit drei Tagen der Alkohol ihr "Begleiter" war und sie nun gar nicht wüssten, wo sie überhaupt sind. Nach Klärung der Identitäten der Männer wurden diese an die zuständigen Ausländerbehörden weitergeleitet.
Ein 40-Jähriger wurde auf dem Autobahnrastplatz An der Neiße in einem Bus festgestellt. Der Ukrainer gab an, dass er im Raum Köln im Baugewerbe gearbeitet hatte. Zur Sicherung des Strafverfahrens wurden 500,00 Euro Sicherheitsleistung erhoben. Der illegal erlangte Arbeitslohn in Höhe von 2.500,00 Euro wurde beschlagnahmt.
Ein russischer Staatsangehöriger hingegen hielt sich mit einem erschlichenen Visum in Deutschland auf. Der 24-Jährige war nicht zu touristischen Zwecken in das Schengengebiet eingereist. Er strebte einen Daueraufenthalt in Deutschland an. Ermittlungen ergaben, dass der Mann sich bereits hier unter falschen Namen angemeldet hatte. Gegen ihn wird nun wegen unerlaubter Einreise/ Aufenthalt und Urkundenfälschung ermittelt. Das Visum wurde annulliert.
Ohne Pass war ein Marokkaner unterwegs gewesen. Der 22-Jährige konnte sich nur mit seinem spanischen Aufenthaltstitel ausweisen. Auf die Frage nach seinem Reisepass gab er an, dass er diesen in Frankreich verloren hat. Nachdem er nachweisen konnte, dass er einen zweiten gültigen Reisepass besitzt (welcher bei seinem Onkel in Spanien liegt), konnte er die Dienststelle mit einer Grenzübertrittsbescheinigung verlassen. Es wurde ein Strafverfahren wegen unerlaubter Einreise/Aufenthalt ohne Pass eingeleitet.
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