Bundespolizeiinspektion Ludwigsdorf
BPOLI LUD: Gegen das Aufenthaltsgesetz verstoßen
Görlitz, BAB 4 (ots)
Weil sie gegen das Aufenthaltsgesetz verstoßen haben, sind gestern ein Mann (21) sowie zwei Frauen (49, 50) aus der Ukraine, heute Morgen ein Georgier (64) von der Bundespolizei angezeigt worden.
Der 21-Jährige wurde am Vormittag in der Nähe der Autobahn bei Kodersdorf als Passagier in einem ukrainischen Reisebus angetroffen. Er hatte seinen Aufenthaltszeitraum in diesem Moment bereits deutlich überschritten und hätte insofern erst wieder Mitte März dieses Jahres in die Bundesrepublik einreisen dürfen. Für die zu erwartenden Kosten des Strafverfahrens musste er eine Sicherheitsleistung in Höhe von 200,00 Euro hinterlegen, anschließend wurde er nach Polen zurückgeschoben.
Ebenfalls bei Kodersdorf sind auch die beiden Ukrainerinnen am Nachmittag festgestellt worden.
Bei der 50-Jährigen, die mit einem polnischen Kleinbus reiste, hatte sich der Verdacht erhärtet, dass sie ausschließlich zur Aufnahme einer illegalen Erwerbstätigkeit nach Deutschland gekommen war. In ihrem Fall wurde eine Sicherheitsleistung in Höhe von 500,00 Euro erhoben. Anschließend wurde auch sie zurückgeschoben.
Die 49-Jährige saß in einem BMW, der von einem 44-Jährigen aus Chemnitz gefahren wurde. Er und sein 58-jähriger Beifahrer aus Hainichen (Landkreis Mittelsachsen) erklärten, dass mit der Dame in Polen gewesen sind. Dort sollte sie ein Dritter übernehmen, um sie nach Hause zu bringen. Weil dieser Dritte nicht erschienen war, drehten sie nach Deutschland um, so die beiden Männer. Das hätten sie besser unterlassen, denn nun wird gegen sie wegen Beihilfe zur unerlaubten Einreise ermittelt. Schließlich hatte sich ihr weiblicher Fahrgast schon 54 Tage zu lange im Bundesgebiet aufgehalten und war deshalb auf dem Rückweg unerlaubt eingereist.
Der 64-jährige Georgier hatte es mit der Aufenthaltsdauer scheinbar auch nicht so genau genommen. Als er mit seinem Pkw auf dem Autobahnrastplatz Wiesaer Forst angehalten und kontrolliert wurde, stellten die Ordnungshüter fest, dass er vor 43 Tagen hätte ausreisen müssen. In diesem Zusammenhang hatte ihm schon die Ausländerbehörde in Nürnberg eine Grenzübertrittsbescheinigung ausgestellt und ihn auf seine Ausreiseplicht hingewiesen.
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